AfD will rechtlich fragwürdige Sondersitzungen des alten Bundestages stoppen – Ultimatum an Bas

  • POLITIK
  • März 8, 2025
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Die AfD will die rechtlich fragwürdigen, geplanten Sondersitzungen des alten Bundestags zur Lockerung der Schuldenbremse verhindern und droht per Anwalt mit einem Eilverfahren in Karlsruhe.

Der alte Bundestag soll am 13. und 18. März zu Sondersitzungen zusammenkommen (Archivbild).  Hannes P Albert/dpa

Berlin – Werden die Pläne von Union und SPD für einen 500 Milliarden Euro schweren Sonderschuldenberg für die Kriegsertüchtigung der Infrastruktur und zur Lockerung der Schuldenbremse für gigantische Rüstungsausgaben noch von höchster Stelle juristisch gestoppt? 

Die AfD-Fraktion hat nach eigenen Angaben per anwaltlichem Schreiben an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) eine Absage der geplanten Sondersitzungen des alten Bundestags zum Zwecke entsprechender Grundgesetzänderungen gefordert. Die Sitzungen sind für kommenden Donnerstag und den darauffolgenden Dienstag geplant. 

Ultimatum an Bundestagspräsidentin

Sollte Bas der Aufforderung bis Montag nicht nachkommen, wollen die AfD-Fraktion und auch einzelne Abgeordnete demnach vor dem Bundesverfassungsgericht ein Eilverfahren einleiten, mit dem Ziel, die Einberufung des alten Bundestags zu untersagen. Bas sei nach Überzeugung der AfD verpflichtet, den neuen Bundestag einzuberufen, nicht den alten, sagte AfD-Vize und Fraktionsjustiziar Stephan Brandner.

In einer Mitteilung der AfD-Fraktion hieß es, man bezweifle grundsätzlich, dass die Bundestagspräsidentin den bisherigen Bundestag abgesehen von Notfällen einberufen dürfe. «Das gilt insbesondere, wenn das alte Parlament über so wesentliche Fragen wie die Änderungen des Grundgesetzes entscheiden soll.»

Knackpunkt Zwei-Drittel-Mehrheit

SPD und Union hatten bei ihren Sondierungen zur Bildung einer möglichen neuen Bundesregierung den als sogenannten „Infrastruktur-Sondertopf“, also den Sonderschuldenberg für die massive Aufrüstung der BRD in Höhe von 500 Milliarden Euro vereinbart sowie eine Lockerung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse, so dass im Bereich Verteidigung massiv investiert werden kann. Begründet wird das mit der angespannten internationalen und wirtschaftlichen Lage.

Die Pläne erfordern eine Grundgesetzänderung, für die in Bundestag und Bundesrat Zwei-Drittel-Mehrheiten nötig sind. Im neu gewählten Bundestag, der sich erst am 25. März zu seiner Auftaktsitzung trifft, kommen Union, SPD und Grüne wegen der Zugewinne von AfD und Linken nicht mehr auf eine solche Mehrheit.

Solange der neue Bundestag sich nicht konstituiert hat, gilt der alte noch als arbeits- und beschlussfähig. Nach Beratungen des Ältestenrates hatte Bas auf Verlangen von Union und SPD daher Sondersitzungen des alten Parlaments einberufen. Dort gibt es die benötigte Zwei-Drittel-Mehrheit noch. Nach Artikel 39 Grundgesetz können Sondersitzungen einberufen werden, wenn ein Drittel der Mitglieder des Bundestags dies verlangt.

AfD: Einberufung nichtig

Die AfD-Anwälte argumentieren, schon die Einberufung sei nichtig, da nach Angaben der Bundestagspräsidentin lediglich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD diese verlangt hätten, nicht aber wie vom Grundgesetz gefordert, ein Drittel aller Abgeordneten. Fraktionen seien nicht befugt, ein Verlangen nach Artikel 39 Grundgesetz zu stellen. Es müssten konkrete, handschriftlich unterzeichnete Verlangen namentlich benannter Abgeordneter vorliegen, so das Argument der AfD.

Auch Linke denkt über juristische Schritte nach

Auch die Linke erwägt juristische Schritte. «Wir prüfen momentan verschiedenste rechtliche Optionen um, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen», sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Linken, Christian Görke. 

Die parteilose Abgeordnete Joana Cotar (früher AfD) hat bereits angekündigt, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Sie bestätigte auf Anfrage einen entsprechenden «Bild»- Bericht. Es sei nicht vermittelbar, warum «völlig ohne Not das alte Parlament noch einmal antreten soll», wo doch ein neuer Bundestag in den Startlöchern stehe. «Dieses Vorgehen verletzt die Rechte der Mitglieder des Deutschen Bundestags, da uns die Zeit fehlt, ordnungsgemäß über die Vorschläge zu beraten.»

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