Exterritoriale Einsätze möglich – Russland will seine Bürger im Ausland künftig auch mit Waffengewalt befreien

  • POLITIK
  • April 3, 2026
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Bald kann Moskau nach dem US-Vorbild Armee einsetzen, um im Ausland festgenommene Bürger zu befreien. Gemäß dem neuen Gesetz erhält der Präsident die Befugnis zum „möglichen extraterritorialen Einsatz von Streitkräften zum Schutz von Bürgern Russlands“.

Auf diesem Bild aus einem vom Pressedienst des russischen Präsidenten veröffentlichten Video besucht der russische Präsident Wladimir Putin das Militärhauptquartier in der Region Kursk. Foto: dpa

Russland darf bald seine Bürger, die im Ausland in die Gewalt von Strafverfolgungsbehörden gelangen, mit Gewalt befreien – einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Regierung am 19. März in die Staatsduma eingebracht, und bereits am nächsten Tag, dem 20. März, wurde er an den Verteidigungsausschuss der Duma weitergeleitet. Dumasprecher Wjatscheslaw Wolodin teilte mit, dass die Abgeordneten den Entwurf prioritär behandeln werden. Darüber berichteten russische Medien. Das Portal Expert schreibt dazu:

„Der Gesetzentwurf sieht Ergänzungen zu Artikel 6 des Gesetzes ‚Über die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation‘ und zu Artikel 10 des Gesetzes ‚Über die Verteidigung‘ vor. In der Begründung wird der Inhalt wie folgt dargelegt: ‚Der Einsatz der Streitkräfte der Russischen Föderation zur Erfüllung von Aufgaben unter Einsatz von Waffen, die nicht ihrem Verwendungszweck entsprechen, unter anderem zum Schutz von Bürgern der Russischen Föderation, die festgenommen (inhaftiert) sind oder strafrechtlicher oder sonstiger Verfolgung unterliegen, in Vollstreckung von Entscheidungen ausländischer Gerichte, denen von anderen ausländischen Staaten ohne Beteiligung der Russischen Föderation Befugnisse im Bereich der Strafgerichtsbarkeit übertragen wurden, und (oder) von internationalen Justizbehörden, deren Zuständigkeit nicht auf einem internationalen Vertrag der Russischen Föderation oder einer Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen beruht, die im Rahmen der Ausübung der in Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen vorgesehenen Befugnisse angenommen wurde, erfolgt durch den Präsidenten der Russischen Föderation in Übereinstimmung mit den Bundesgesetzen.’“

Der im Staatsduma eingebrachte Gesetzentwurf könnte zu Konflikten mit dem Völkerrecht und der Charta der Vereinten Nationen führen, doch die reale Situation in der Welt ist so, dass viele Länder, allen voran die USA, ihre nationalen Gesetze über internationale stellen und sie damit extraterritorial machen, erklärt Dmitri Labin, Professor am Lehrstuhl für internationales Recht der Fakultät für internationales Recht der Moskauer Staatlichen Institut für Internationale Beziehungen (MGIMO) des Außenministeriums der Russischen Föderation, dem Portal Expert:

„In der Charta der Vereinten Nationen ist der Grundsatz der Nichtanwendung von Gewalt und der Verzicht auf deren Anwendung verankert. Generell macht die Anwendung von Gewalt dann keinen Sinn, wenn Fragen der Rechtshilfe in Strafsachen durch bilaterale Verträge geregelt sind. Sollte Russland jedoch der Ansicht sein, dass die Entscheidung eines ausländischen Gerichts seinen nationalen Interessen widerspricht, hat es das Recht, Artikel 51 der UN-Charta über das Recht eines Staates auf Selbstverteidigung geltend zu machen.“

Im Grunde folgt Russland hier dem Beispiel der USA, deren Bürger in anderen Ländern aus Angst vor einer möglichen militärischen Reaktion nur ungern ohne triftigen Grund festgenommen werden. Dabei handelt es sich bei einer solchen „Sonderoperation“ nicht um eine Kriegserklärung, betonen Experten. „Krieg und begrenzte Militärmissionen werden unterschiedlich eingestuft“, erklärt Dmitri Labin:

„Die Schwierigkeit liegt darin, dass verschiedene Staaten unterschiedliche Militärdoktrinen haben können. So sehen sich die USA beispielsweise im Recht, den Präsidenten eines anderen Staates zu entführen, ohne diesem Staat den Krieg zu erklären. Derartige Handlungen werden immer eine zwiespältige Reaktion hervorrufen … Doch bereits die bloße Erklärung eines Staates, zur Verteidigung seiner Bürger Gewalt anzuwenden, wirkt abschreckend auf die Rechtsprechung ausländischer Staaten in Bezug auf fremde Staatsbürger.“ 

Auch Andrei Kartapolow, Vorsitzender des Verteidigungsausschusses der Staatsduma, spricht von der Rolle dieser Entscheidung als einer Art abschreckendem Faktor. Dabei betont er, dass es natürlich nicht um diejenigen gehe, die auf dem Territorium eines anderen Staates zu Recht unter einen Strafparagrafen fallen – und Moskau werde in solchen Fällen keine Spezialeinheiten entsenden. „Dies betrifft nur Fälle, in denen russische Staatsbürger aus politischen Motiven unrechtmäßig vor Gericht gestellt werden, und die Beurteilung, welche Entscheidung eines ausländischen Gerichts rechtmäßig ist und welche nicht, obliegt nach diesem Gesetz dem Präsidenten Russlands“, betont er im Gespräch mit dem Magazin Expert. Die russischen Streitkräfte verfügen über zahlreiche Möglichkeiten, eine Person aus einem ausländischen Gefängnis zu befreien, ohne große Aufmerksamkeit zu erregen, ist sich Kartapolow sicher:

„Wir verfügen über zahlreiche Spezialeinheiten, die in der Lage sind, solche Aufgaben zu bewältigen. Sie können einen Gefangenen aus dem Gefängnis befreien, ohne dass jemand etwas bemerkt oder ahnt, und den Bürger damit retten. Das gilt übrigens nicht nur für einzelne Bürger, sondern auch für ganze Personengruppen – zum Beispiel in den baltischen Staaten. Dafür ist unser Staat bereit, Risiken einzugehen und das gesamte verfügbare Instrumentarium einzusetzen.“

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