Klares Nein zur Klarnamenspflicht, aber …

Unter den derzeitigen Umständen – und sie werden lange anhalten, vielleicht nicht mehr abzuwickeln sein – kann man nicht für eine Klarnamenspflicht im Internet sein. In der Sache wäre sie jedoch richtig.

Ein Beitrag von Roberto J. De Lapuente

Vincent DiamanteCC BY-SA 2.0, via Wikimedia Commons

Zuletzt wurde viel von der drohenden Gefahr gesprochen, wonach die politisch Verantwortlichen, die parlamentarischen Funktionseliten der Postdemokratie, eine Klarnamenspflicht im Internet forcieren wollen. Jeder Trick, jeder private Rosenkrieg sei ihnen hierzu recht, um ihr Vorhaben voranzutreiben. In der Tat ist diese Einschätzung kaum von der Hand zu weisen. Für ein Land wie dieses, nun ja, für einen Kontinent wie diesen – oder besser gesagt: ein westeuropäisches Bündnis wie dieses –, ist eine solche Transparenzregelung der Goldstandard. Denn jeder Kritiker der politischen Leitlinie wäre auf diese Weise sofort und weniger umständlich identifiziert.

Zu fürchten ist auch ein System, in dem die Bürger – ein historisches Wort, denn der Bürger verstand sich mal als so frei, dass er die Stadtluft bevorzugte, was heute in Städten vielleicht weniger als auf dem Land zutrifft – gläserne Subjekte sein sollen. Der Staat der Zukunft: Ein Datenmoloch, ein »Fürsorgesystem« mit Allwissenheitsbefähigung und ein strikter Kontrollraum – ein Stück weit ist er das ohnehin schon. Der Totalitarismus ist längst am Werk, schon lange versteht sich der Staat, verstehen sich seine Vertreter, als Aufsichtsbeamte, die der Masse als Vormund vorsitzen. Einflussnahme bis ins Private, bis in Beziehungen und familiäre Strukturen hinein, halten sie für geboten und wehrhaft. Einem solchen Staat zeigt man bisweilen nicht sein Gesicht.

Meinungsfreiheit ist kein anonymes Recht

Das ist so nachvollziehbar wie gerechtfertigt. Daher ist ein klares Nein zur Klarnamenspflicht unter diesen Umständen absolut gut begründbar. Die Gefahr des Machtmissbrauches ist nicht theoretischer Natur, sondern bekanntlich real gegeben. Man darf sich den Häschern eines solchen Gemeinwesens, das nur noch unter den Aspekten des Selbsterhalts agiert, nicht schutzlos ausliefern. Denn in der Opposition zur Regierung zu stehen, war vor einigen Jahren noch ein ganz üblicher Prozess demokratischer Willensbildung – heute ist es ein Affront und Ausdruck dafür, als »Systemfeind« gelesen zu werden. Eine verpflichtende Identifizierbarkeit würde der Meinungsfreiheit große Steinbrocken in den Weg legen.

Anonymität ist freilich eine Schutzfunktion. Sie erlaubt Whistleblowern, Aktivisten oder Angehörigen von Minderheiten ihre Meinung äußern zu können, ohne unmittelbare persönliche Nachteile befürchten zu müssen. Die offene Rede ist allerdings in Gefahr, wenn man persönliche Nachteile fürchten muss. Denn dann wägen die Menschen stärker ab, was sie sagen oder wozu sie schweigen sollen. Chilling Effect nennt man dies gemeinhin. Abschreckungs- oder Einschüchterungseffekt. Wer Konsequenzen fürchten muss, ob beruflich oder privat, der äußert sich weniger freimütig. Verwehrte Anonymität wird auf dieser Weise zur Gefahr.

Meinungsfreiheit als ein Grundrecht zu werten, das in der Hauptsache von Menschen in Anspruch zu nehmen ist, die sich nicht mit Namen ansprechen lassen, weil sie eben verdeckt agieren wollen, ist eine Entwicklung der letzten zwei bis drei Jahrzehnte – hat also mit Social Media, Diskussionsforen und Kanälen sogenannter neuer Medien zu tun. Vorher war das Äußern der freien Meinung wesentlich weniger anonymisiert, wenngleich man sich nicht sicher sein konnte, ob der Leserbrief in einer Tageszeitung unter wirklichen Klarnamen oder erfundener Scheinidentität an Redaktionen versandt wurde. Plakate und Flugzettel wurden natürlich auch anonym unter die Leute gebracht. Aber der Regelfall war dies nicht. Klar ist also, dass die Meinungsfreiheit zuvor fast immer auch mit einer konkreten, einer zu benennenden Person, verbunden war.

Nicht unerkannt hinter seiner Meinung verstecken

Die Anonymität als Schutzmantel, als Möglichkeit, eine Meinung frank und frei zu formulieren, wurde erst in jüngeren Tagen zum Regelfall der offenen Rede. Die völlige Anonymität, die jetzt in der Debatte zur Klarnamenspflicht von vielen als eine Art von Grundrecht verteidigt wird, erzeugt durchaus Unbehagen. Denn das Grundrecht ist die Meinungsfreiheit – nicht die Anonymität. In der Sache ist die Idee, öffentliche Rede an persönliche Verantwortung zu knüpfen, durchaus überzeugend – grunddemokratisch ohnehin. Denn wer sich äußert, sollte grundsätzlich auch bereit sein, für das Gesagte einzustehen. Dass die Vorsitzerinnen von Hate Aid gegen eine solche Pflicht sind, wie sie neulich beim ZDF erklärten, könnte zudem stutzig machen: Wieso sollten jene, die konkrete Vorwürfe äußern, nicht für auch für ihre Äußerungen einstehen müssen? Wieso nur der, dem man Vorwürfe macht und namentlich benennbar ist?

Die Debatte um die Klarnamenspflicht ist insofern doppelt vergiftet. Ihre Befürworter haben selbstverständlich die Kontrolle im Sinn – aber ihre Gegner argumentieren auf schwachen Beinen, weil sie so tun, als sei die Wahrnehmung von Grundrechten daran geknüpft, unerkannt bleiben zu können. Was im Augenblick zwar aus Gründen des Schutzes richtig sein mag, ist aber nicht die Grundhaltung der Meinungsfreiheit – es ist die schiere Notwehr. Etabliert sich das als Dauerzustand, so ist die »Meinungsfreiheit hinter dem Paravent« nicht viel wert. Denn wer sollte auf einen Meinungsbeitrag hören wollen, der unerkannt an die Öffentlichkeit gelangt?

Das Problem ist also weniger die Idee der Klarnamenspflicht selbst als vielmehr der Kontext, in dem sie eingeführt werden soll. Transparenz setzt Vertrauen voraus – in staatliche Institutionen, in den angemessenen Umgang mit Daten und vor allem in den Schutz vor Repression. Eine Klarnamenspflicht mag im Ideal einer stabilen, vertrauenswürdigen Ordnung plausibel erscheinen – unter den gegenwärtigen Bedingungen ist sie es deutlich weniger. Und dennoch: Die Verteidigung des Anonymen ist letztlich keine Lösung, sondern ein Teil des Problems – denn Grundrechte sind kein Versteckspiel. Wer das so annimmt, wer glaubt, dass man sich unerkannt hinter seiner Meinung verstecken können soll, hat kapituliert vor dem Zugriff des neuen Totalitarismus. Ein Mann – ein Wort: Kein ganz schlechtes Sprichwort. Es zeugt von Selbstbewusstsein. Und das braucht man, wenn man mit denen zu tun hat, die damit betraut sind, »die Ordnung zu beseitigen«. Anonymität ist verführerisch, aber halt letztlich doch kein Grundrecht.

Roberto De Lapuente

Roberto J. De Lapuente, Jahrgang 1978, ist gelernter Industriemechaniker und betrieb acht Jahre lang den Blog »ad sinistram«. Von 2017 bis 2024 war er Mitherausgeber des Blogs »neulandrebellen«. Er war Kolumnist beim »Neuen Deutschland« und schrieb regelmäßig für »Makroskop«. Seit 2022 ist er Redakteur bei »Overton Magazin«. De Lapuente hat eine erwachsene Tochter und wohnt in Frankfurt am Main.
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