Nach historischem BVerwG-Urteil: Klägerseite belegt strukturelles Versagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf vier Ebenen. Ergänzender Schriftsatz im Leitverfahren gegen den Bayerischen Rundfunk für mehr Perspektivenvielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Die nächste Instanz findet am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München statt.
PRESSEMITTEILUNG ARD-Leuchtturm, München/Potsdam, 21. April 2026

In einem aufsehenerregenden medienrechtlichen Verfahren (Pressespiegel: https://leuch urmard.de/mahnwachen-material/dokumente/4715-0-presse-spiegel-1-10-leipzig/file) hat die Klägerseite am 15. April 2026 einen umfangreichen ergänzenden Schriftsatz beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht (Az. 7 BV 25.2291). Darin legt sie wissenschaftlich gestützt dar, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen verfassungsrechtlichen Funktionsauftrag nicht aufgrund einzelner redaktioneller Fehler verfehlt, sondern aufgrund institutioneller Strukturen, die ausgewogene Berichterstattung und Perspektivenvielfalt systematisch verhindern.
Das Verfahren gegen den Bayerischen Rundfunk, das zusammen mit vielen weiteren bundesweiten Verfahren seit 2022 von der Bürgerinitiative Leuchtturm ARD (LeuchtturmARD.de) und dem Anwalt Friedemann Willemer entwickelt wurde, geht in die nächste Instanz vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. (Neues AZ: 7 BV 25.2291)
Inzwischen haben viele weitere Bürgervereinigungen mehrere tausend weiterer Verfahren begonnen, die die Schieflage bei einer der wichtigsten Institutionen unserer Demokratie beklagen. Darunter der Bund der Rundfunkkbeitragszahler e.V. (rundfunkbeitragszahler.de), die Freiheitskanzlei (freiheitskanzlei.de) und viele weitere Aktive.
Vorgeschichte: Das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts
Am 15. Oktober 2025 fällte das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil von historischer Tragweite (Az. 6 C 5.24): Es stellte fest, dass zwischen der Rundfunkbeitragspflicht und dem Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine verfassungsrechtliche Äquivalenzbeziehung besteht. Im Klartext: Wer Beiträge erhebt, muss den verfassungsgemäßen Auftrag — Perspektivenvielfalt, Ausgewogenheit, Staatsferne — tatsächlich erfüllen. Tut er das evident und regelmäßig nicht, entfällt die Grundlage für die Beitragspflicht. Diese Verbindung sei gerichtlich voll überprüfbar (Rn. 38 des Urteils). Das Verfahren wurde vom BVerwG an den Bayerischen VGH zurückverwiesen, wo es nun in die entscheidende Phase geht.
Ziel der Klage: Nicht Abschaffung, sondern Erfüllung des Autrrags
Das Pilotverfahren, das ein Mitglied der bundesweiten Bürgerinitiative seit 2022 gegen den BR führt, legt Wert auf die Tatsache, dass es nicht gegen die Beitragspflicht gerichtet ist. Vielmehr geht es um die Erfüllung des Funktionsauftrages der Perspektivenvielfalt beim ÖRR, die die verfassungsrechtliche Voraussetzung für die prosperierende Entwicklung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist.
Der ergänzende Schriftsatz: Vier unabhängige Beweisebenen
Der Schriftsatz führt den Nachweis struktureller Defizite auf vier voneinander unabhängigen Ebenen
Ebene 1 — Institutionelle Strategie gegen sachliche Auseinandersetzung
Ebene 2 — Konformitätsdruck und „Klima der Angst“
Ebene 3 — Politische Homogenität des Berufsfelds
Ebene 4 — Versagen der internen Kontrollmechanismen
Rechtliche Bedeutung: Schwelle zur Amtsermittlung erreicht
Die Klägerseite argumentiert, die nachgewiesenen Defizite seien nicht zufällig, sondern strukturell begründet und institutionell abgesichert.
Zudem weist die Klägerseite darauf hin, dass die für ein umfassendes Gutachten erforderlichen Programmdaten überwiegend in der Sphäre des Beklagten liegen. Der Bayerische Rundfunk sei daher gehalten, den substanstiierten Vortrag zu entkräften — gelinge ihm das nicht, gewinne der Kläger-Vortrag weiter an Plausibilität.
Spendenaktion zur Finanzierung des Verfahrens
Gleichzeitig mit dieser Pressemitteilung wird eine Spendenaktion ausgerufen, die ausschließlich dieses gemeinwohlorientierte Verfahren finanziell unterstützen soll, da die gerichtlichen Anforderungen hohe Kosten verursachen können. Einnahme und Verwendung der Spendenbeiträge erfolgt öffentlich transparent dokumentiert bei h ps://Leuch urmARD.de
Mit dem BVerwG-Urteil vom 15. Oktober 2025 und dem ergänzenden Schriftsatz vom 15. April 2026 tritt das Verfahren in seine entscheidende Phase. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik wird ein Gericht inhaltlich prüfen müssen, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Verfassungsauftrag tatsächlich erfüllt. Der Bayerische VGH trägt damit eine Verantwortung, die weit über den Einzelfall hinausreicht.
Über das Verfahren
Die Rechtssache gegen den Bayerischen Rundfunk wurde vom Bundesverwaltungsgericht „von grundsätzlicher Bedeutung“ eingestuft (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Es ist Leitverfahren für mehrere tausend ähnliche Klagen, die seit 2022 auf Initiative der Bürgerinitiative Leuchtturm ARD bundesweit anhängig sind.
Kontakt für Rückfragen und weitere Details:
https://Leuch urmARD.de, Jimmy C. Gerum,
info@leuch urmARD.de, 0151-5055 2062
Anwaltskanzlei Vierfuß — Gerhard Vierfuß
Alt Nowawes 49c, 14482 Potsdam, rechtsanwalt@kanzlei-vierfusz.de
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