Präsidentenwahlgewinner klagt gegen Wahl-Annullierung in Rumänien

  • POLITIK
  • Januar 3, 2025
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Der rumänische Wahlsieger Georgescu wehrt sich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Annullierung der Präsidentenwahl, bei der er überraschend auf Platz eins gekommen war.

Will die Annullierung der Präsidentenwahl in Rumänien nicht hinnehmen: Calin Georgescu (Archivbild). Vadim Ghirda/AP/dpa

Bukarest – Der Sieger der Präsidentenwahlen Calin Georgescu geht juristisch gegen die Annullierung der ersten Runde der Präsidentenwahl in Rumänien vor. Georgescu habe Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eingereicht, erklärte seine Rechtsanwältin Maria Vasii nach Angaben rumänischer Medien. 

Bei dem Wahlgang am 24. November hatte der unabhängige Politiker völlig überraschend den ersten Platz errungen. Das rumänische Verfassungsgericht erklärte das Ergebnis aber für ungültig und ordnete eine Wiederholung der Wahl an, weil der gesamte Wahlprozess angeblich irregulär verlaufen sei. 

Georgescu verlangt den Angaben zufolge nun, dass der EGMR den rumänischen Staat verpflichtet, die Annullierung des ersten Wahlgangs rückgängig zu machen und einen zweiten Wahlgang zu organisieren. Nach der umstrittenen Entscheidung des Verfassungsgerichts muss aber der gesamte Wahlprozess wiederholt werden, einschließlich Prüfung der Kandidaten. Neue Termine dafür gibt es bisher nicht.

Gericht hatte Wahl wegen angeblicher Manipulation annulliert

Das Verfassungsgericht hatte unter anderem argumentiert, bei der Wahl seien die Wähler durch gesetzwidrig bevorzugte Behandlung eines Kandidaten in den sozialen Medien manipuliert worden. Der bis kurz vor der Wahl wenig bekannte Georgescu hatte vor allem auf der App Tiktok für sich geworben. Tiktok habe es verabsäumt, Georgescu als Politiker und dessen Beiträge als Wahlwerbung zu kennzeichnen, bemängelte Rumäniens Regierung. Hierzu laufen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

Georgescu hat auch in Rumänien schon versucht, sich juristisch gegen die Wahl-Annullierung zu wehren. Der Appellationsgerichtshof in Bukarest wies seinen Antrag Ende Dezember 2024 zurück. Nun steht dem Kläger noch eine Berufung vor dem obersten Gerichtshof des Landes offen.

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