Bundesregierung bereitet Bundeswehr-Einsatz in der Straße von Hormus vor
Ein Beitrag von Ralf Hohmann
Die deutsche Marine ist ausgerückt und „ready“ für den Einsatz auf fremden Meeren, so lautete am Morgen des 18. Juni die Botschaft von Kriegsertüchtigungsminister Boris Pistorius (SPD) vor der Kulisse des Brüsseler NATO-Hauptquartiers. Die Presse wurde schnell zusammengetrommelt, um sie an der ganzen Dramatik deutscher Feindfahrten teilnehmen zu lassen: „Während wir hier sprechen, fährt unser Minenjagdboot ‚Fulda‘ und der Tender ‚Mosel‘ durch den Suezkanal Richtung Rotes Meer.“ Dem Ernst der Lage angemessen setzte Pistorius hinzu: „Wenn es soweit ist, sind wir bereit.“
Wann ist was „soweit“ und wozu sind „wir“ dann „bereit“? Und wo waren „Fulda“ und „Mosel“ eigentlich vorher? Die letzte Frage lässt sich leicht anhand der Einsatzbefehle ablesen, die schon Monate vor der Passage des Suezkanals ausgegeben wurden. Der Tender „Mosel“ hatte am 23. März um 10 Uhr seinen Heimathafen Kiel mit dem Ziel „östliches Mittelmeer“ verlassen und sollte sich im Marineverband „Standing NATO Maritime Group“ unter US-Kommando in der Ägäis bereithalten und dort NATO-Kriegsschiffe mit Wasser, Lebensmitteln und Kraftstoffen versorgen. Wohin die Reise gehen würde, war spätestens am 27. April, also fast acht Wochen vor Pistorius‘ Dringlichkeitsmitteilung, bekannt. Da hieß es, die Marine werde dem Minensucher „Fulda“ den Tender „Mosel“ zur Seite stellen. Am 4. Mai um 14 Uhr stach die „Fulda“ „im Rahmen einer Vorausstationierung für einen möglichen Einsatz in der Straße von Hormus“, wie es in der Mitteilung des Marinestützpunkts Kiel-Wik hieß, in See. Vor der Passage des Suezkanals gesellte sich der unter NATO-Befehl fahrende britische Minensucher „Lyme Bay“ dazu. Der Marschbefehl für die beiden deutschen Schiffe mit Zwischenziel Dschibuti lief nun offiziell unter der EU-Mission EUNAVFOR ASPIDES. Eine bewaffnete Mission, die die EU im Februar 2024 zum Zweck „der maritimen Sicherheit zur Wahrung der Freiheit der Schifffahrt“ im Roten Meer beschlossen hatte und der das deutsche Parlament zugestimmt hat.
Durch den EU-Missions-Trick umgeht die Bundesregierung den sogenannten Parlamentsvorbehalt, den das Bundesverfassungsgericht im „Out-of Area-Urteil“ vom 12. Juli 1994 vorgeschrieben hat: „Das Grundgesetz verpflichtet die Bundesregierung, für einen Einsatz bewaffneter Streitkräfte die grundsätzlich vorherige konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages einzuholen.“ Noch nicht einmal eine in Paragraf 5 Absatz 2 des Parlamentsbeteiligungsgesetzes vorgeschriebene Unterrichtung des Bundestags über den aktuellen Einsatz hat bis dato stattgefunden. Fast überflüssig zu erwähnen, dass der Einsatzzweck der EU-Mission weder die Minensuche in der Straße von Hormus abdeckt noch eine mögliche bewaffnete Auseinandersetzung mit iranischen Seestreitkräften. Iranische Regierungsstellen haben mehrfach und unmissverständlich erklärt, dass der Iran – auch in der nun eingeläuteten Phase von 60 Tagen weiterer Verhandlungen mit den USA – unter keinen Umständen Schiffe ausländischer Militärmarinen in seinen Gewässern duldet. Wenn Minen zu räumen sind, wird der Iran das selbst tun, er weiß am besten, wo sie liegen.
Eigentlich könnte man das Ganze als einen ebenso lächerlichen wie verzweifelten Versuch abtun, dem großen Bruder über dem Atlantik einen Hilfsdienst zu leisten und gleichzeitig in „internationalen Gewässern deutsche Präsenz“ zu zeigen. Was das Zündeln aber gefährlich macht, ist der Umstand, dass im Auswärtigen Amt und im „Verteidigungs“-ministerium ein „interner Entwurf“ für ein „Bundestagsmandat zum Einsatz der Marine“ im Roten Meer vorliegt, der als streng geheim eingestuft ist. Pistorius will mit dem Feuer spielen. Wie sonst sollte man seinen Kommentar vom letzten Sonntag zu den laufenden Verhandlungen zwischen USA und Iran in der Schweiz verstehen: Trump habe „den Korken in die Straße von Hormus reingedrückt – aber wir haben ein Interesse daran, ihn wieder rauszuholen“.
Ralf Hohmann ist Rechtswissenschaftler, hat als Strafrechtsverteidiger gearbeitet und in der Anwaltsausbildung an Universitäten gelehrt.
Quelle: https://www.unsere-zeit.de/spiel-mit-dem-feuer-6-4815878/
Titelbild: Die Fregatte „Bayern“ (F217), ein Schiff der Brandenburg-Klasse der Deutschen Marine. Foto: Wikimedia Commons.
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