• Berlin 24/7
  • Politik
  • „Inakzeptabler Vorfall“: Bundespolizei setzt Migrantenfamilie in Polen ab
MEISTKOMMENTIERT
MEISTGELESEN

„Inakzeptabler Vorfall“: Bundespolizei setzt Migrantenfamilie in Polen ab

Polens Grenzschutz wirft der Bundespolizei vor, eine afghanische Familie ohne Rücksprache auf polnischer Seite abgesetzt zu haben. Polens Regierungschef Donald Tusk will mit Olaf Scholz sprechen.

shutterstock / Glen Berlin
Bild: shutterstock / Glen Berlin

Die deutschen Beamten sollen Medienberichten zufolge eine Familie aus Afghanistan ohne Rücksprache über die Grenze gebracht haben. Polens Regierungschef Tusk will mit Kanzler Scholz über den „inakzeptablen Vorfall“ sprechen.

Polens Grenzschutz hat der Bundespolizei vorgeworfen, eine Familie von Asylbewerbern aus Afghanistan ohne Rücksprache über die Grenze gebracht und auf der polnischen Seite abgesetzt zu haben. „Die Verbringung von Ausländern nach Polen (in das Dorf Osinów Dolny) durch die deutsche Polizei erfolgte unter Verstoß gegen die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen den beiden Dienststellen und gegen das Überstellungsgesetz“, schrieb der Grenzschutz auf der Plattform X. „Die deutschen Behörden dürfen so eine Entscheidung nicht willkürlich treffen.“

Polens Regierungschef Donald Tusk kündigte auf X an, er wolle am Rande des informellen EU-Gipfels mit Bundeskanzler Olaf Scholz über den „inakzeptablen Vorfall“ sprechen.

Zuvor hatten polnische Medien unter Berufung auf Augenzeugen berichtet, am Freitag sei in dem grenznahen Dorf Osinów Dolny ein deutsches Polizeiauto aufgetaucht und habe eine Migrantenfamilie dort zurückgelassen.

In einer Stellungnahme der Bundespolizei hieß es dazu, im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen hätten die Beamten in den frühen Morgenstunden des 14. Juni bei Altmädewitz in Brandenburg eine fünfköpfige afghanische Familie gestoppt, die versucht hatte, unerlaubt einzureisen. Die Familie habe polnische Asylbescheinigungen für die Erwachsenen und polnische Heimausweise für die Kinder dabeigehabt; sie habe vor den deutschen Beamten kein Asylgesuch formuliert. Nach der Rechtslage sollte sie daher wieder nach Polen zurückgeführt werden.

(red/dpa)

Kommentare