Ein Beitrag von Aya Velázquez
Am Dienstag, 12 Uhr wurde im Amtsgericht Berlin-Tiergarten über den Fall des international bekannten amerikanischen Autoren und Satiriker Christopher James Hopkins vor dem Amtgericht Tiergarten in Berlin verhandelt. Hopkins wurde von dem ihm zur Last gelegten Vorwurf der „Verbreitung verfassungsfeindlicher Symbole“ freigesprochen. Als Strafverteidiger trat der Anwalt Friedemann Däblitz auf. Es waren so viele Besucher zur Verhandlung erschienen, dass die Verhandlung in einen größeren Saal umverlegt werden musste. Obwohl große internationale Medien-Outlets wie die New York Times über den Fall berichtet hatte, waren Vertreter öffentlich-rechtlicher Medienoutlets nicht zugegen. Einzig die Epoch Times, und einige freie Journalisten inklusive meiner Wenigkeit waren für eine Berichterstattung anwesend.
Nach der Abklärung der personenbezogenen Daten wurde der Strafbefehl verlesen. . Die Straftat, die Hopkins vorgeworfen wurde, waren zwei Posts auf X, in denen Hopkins Abbildungen seines Buchtitels „The Rise of the New Normal Reich“ eingebunden hatte, auf denen eine Maske mit einem transparent durchscheinenden Hakenkreuz zu erkennen ist. Hopkins wurde diesbezüglich die “Verbreitung von Kennzeichen einer nationalsozialistischen Organisation” zur Last gelegt. Dadurch sei die visuelle Abbildung „durch einen größeren durch persönliche Beziehungen nicht verbundenen Personenkreis wahrgenommen werden“.
In seinem Eingangsstatement bestätigte Hopkins: „Ich habe diese Tweets gepostet“. Die Gründe für das Posten dieser Beiträge führte er auf Englisch aus: Er habe vor einer neuen Form des Totalitarismus warnen wollen, die Lügen der Regierung und die wahren Absichten hinter den Maskenverordnungen offenlegen wollen. Die Richterin wollte wissen, ob sie Hopkins’ Einlassungen dahingehend richtig verstanden habe, dass er das Hakenkreuz benutzt hat, um auf “eine Fehlentwicklung in der Gesellschaft hinzuweisen“.
Hopkins antwortete, er habe das, was er heute als Form des Totalitarismus des 20. Jahrhunderts wahrnehme, mit Nazi-Deutschland verglichen – und er sei der Meinung gewesen, dass er das darf. In diesem Zusammenhang legte er dem Bericht Beweismaterial vor – etwa einen Titel des MagazinsStern, das Trump mit einem Hitler-Gruß zeigt.
Er verwies zudem auf das Beispiel des britischen Journalisten Douglas Murray, der erst kürzlich die Hamas mit den Nazis verglichen hätte, und behauptet hatte, die “Hamas seien schlimmer als die Nazis”, weil letztere sich für ihre Taten wenigstens noch geschämt hätten, und sich abends nach vollbrachten Taten dafür hätten “kollektiv besaufen” müssen, wohingegen die Hamas stolz auf ihre Taten sei. Auf den Einwand der Richterin, was ein britischer Journalist mit Deutschland zu tun habe, antwortete Hopkins, dass der deutsche Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach das Interview mit Murray begeistert geteilt habe, ebenso wie der deutsche Publizist Jan Fleischhauer, der den Beitrag mit den Worten “großartig” kommentiert hatte. Heutige Phänomene mit den historischen Nazis zu vergleichen sei in Deutschland also sehr wohl Usus – es werde allerdings nicht belangt, wenn Figuren des politischen Mainstreams diese Vergleiche anstellten. In seinem Fall aber schon. Die Richterin wandte daraufhin ein, es ginge heute nur um die Verwendung eines strafrechtlich relevanten Symbols, sonst würde man sich hier nur unendlich verheddern.
Hopkins erwiderte, es ginge sehr wohl um die Zulässigkeit eines getroffenen Vergleichs, denn in dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft werde selbiges zur Last gelegt: Unter anderem, mit der bildlichen Verknüpfung von Maske und Hakenkreuz würde er den Holocaust zu relativieren. Er würde damit eine “Normalisierung” des Symbols vorantreiben. Hopkins’ Anwalt Friedemann Däblitz bekräftigte, es ginge um den 86a des Strafgesetzbuches, und im Strafbefehl stand genau dieser Anklagepunkt. Die Richterin betonte erneut, die Zulässigkeit dieser Vergleichsziehung sei aber nicht Teil der Anklage. Hier ginge es nur um die Zulässigkeit des Symbols im verwendeten Kontext. Hopkins führte weiter aus, die Geschichte der Verwandlung von Deutschland 1933 in das NS-Regime sei extrem gut dokumentiert. Mithilfe von Notstandsgesetzen wie der Reichstagsbrandverordnung, die durch demokratische Institutionen umgesetzt wurde, sei der Regierung die Macht gegeben worden, Grundrechte außer Kraft zu setzen. „Ich denke deshalb, dass es mein Recht ist, Maßnahmen, die durch den Bundestag gelaufen sind, und totalitär sind, mit Maßnahmen zu vergleichen, die sich auf gleichem Wege im 20. Jahrhundert ereignet haben.”
Der Staatsanwalt stellte die Nachfrage, Hopkins hätte ausgeführt, er habe sich mit der deutschen Geschichte und dem deutschen Strafrecht auseinandergesetzt. Ob ihm denn bekannt sei, dass die Verbreitung des Hakenkreuzes in Deutschland strafbar sei.Hopkins antwortete, er wisse seit Jahren, dass die Verwendung des Hakenkreuzes strafbar ist, aber auch, in welchen Kontexten die Verbreitung NICHT strafbar ist. Als Beispiel gab er ein Rammstein-Video an, in dem sich die Sänger als SS-Offiziere verkleidet hatten. Fälle wie diese etwa seien vom Ausnahmetatbestand Kunst betroffen. Ähnlich verhalte es sich mit Satiere, oder historischer Berichterstattung über das Dritte Reich. Er bezeichne sich selbst eigentlich als „free speech absolutist“ – aber im Falle Deutschlands respektiere er das Gesetz, dass das Symbol aufgrund der deutschen Geschichte nicht im alltäglichen oder glorifizierenden Kontext von Menschen verwendet werden darf. Er sei sehr froh, dass ein Gesetz dafür sorge, dass nicht Neonazis mit Hakenkreuzen auf dem Oberarm durch die Straßen patrouillieren dürften, und er respektiere dieses Gesetz.
Anschließend wurde über die Frage diskutiert, ob auf der bildlichen Darstellung des Hakenkreuzes auf Hopkins’ Buch “The Rise of the New Normal Reich” das Hakenkreuz “auf” der Maske prangen würde, oder, wie Hopkins sage, transparent von hinten durchscheine. Hopkins erwiderte, er würde kein Kunstwerk erstellen, auf das er ein Hakenkreuz ‘on top’ packe. Selbiges hätte er seinem Grafikdesigner bei der Cover-Gestaltung auch nicht erlaubt.
Es folgte eine Einlassung des Staatsanwalts. Für ihn gehe es nicht so sehr darum, ob Herr Hopkins die Maßnahmen kritisiert hätte. Es gehe um die Verwendung des Symbols, und ob bei diesen beiden Fällen sich in eindeutiger und offensichtlicher Weise die Gegnerschaft zur NS-Ideologie hervorgeht. Hopkins persönliche gegnerische Einstellung zur NS-Ideologie habe dieser hier ausgeführt und das glaube er als Staatsanwalt ihm auch. Die Abbildung in besagten zwei X-Posts “gebe aber für unbeteiligte Dritte nicht ohne Weiteres her”, dass Herr Hopkins sich in Gegnerschaft zur Ideologie des Nationalsozialismus befände. Ob bei der Recherche, die Herr Hopkins im Vorfeld zur Strafbarkeit des Symbols getätigt hätte, hier möglicherweise ein “Verbotsirrtum” vorliege? Der Angeklagte würde sich dann im Rahmen eines “vermeidbaren Verbotsirrtums” bewegen. An dieser Stelle erfolgte ein Einwand des Strafverteidigers Friedemann Däblitz. Däblitz führte aus, einen solchen “Verbotsirrtum” würde er vielmehr “zugunsten” der Staatsanwaltschaft unterstellen. Denn das Risiko, dass ein Unbeteiligter Dritter die Abbildung Hopkins habe missverstehen können, sei zu vernachlässigen, weil auf der anderen Seite die Kunst und Meinungsfreiheit stehen, die ihrerseits sehr hohe rechtliche Güter sind.
Im nun folgenden Abschlussplädoyer der Staatsanwaltschaft führte diese aus, der Angeklagte sei schuldig zu sprechen wegen den zwei Posts auf X, bei denen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu sehen sei, bei denen in künstlerischer Gestaltung ein Hakenkreuz aufgebracht oder durchscheint, je nachdem wie man das betrachten möchte. Die eindeutige Gegnerschaft des Angeklagten zur NS-Ideologie sei aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht auf Anhieb zu sehen, und man müsste sich erst “tiefergehende” Gedanken zum Hintergrund des Autoren machen. Zudem sei es für die von Hopkins beabsichtigte Aussage nicht zwingend erforderlich gewesen, das Hakenkreuz hier anzubringen. Eine “Beschreibung in Textform” hätte gereicht. Der “Verbotsirrtum” Hopkins sei vermeidbar gewesen, gerade da dieser sich zuvor mit der deutschen Rechtssprechung im Hinblick auf das Hakenkreuz beschäftigt hätte. Deshalb sei eine Bestrafung des Angeklagten gemäß Paragraf 86a des STGB aus Sicht der Staatsanwaltschaft angezeigt. Zu seinen Gunsten sei einzuwenden, dass es ihm nicht darum gegangen sei, die NS-Ideologie zu verbreiten, sondern gesellschaftliche Missstände anzuprangern, und die Tatsache, dass Hopkins nicht vorbestraft sei. Zu seiner Belastung sei einzuwenden, Hopkins habe das Symbol gleich zweimal verwendet. Ursprünglich waren 2 mal 30 Tagessätze zu je 60 Euro für die zwei Posts vorgesehen gewesen – man würde jetzt auf zwei mal 20 Tagessätze zu je 60 Euro runtergehen.
Im Anschluss hielt der Strafverteidiger des Angeklagten, Friedemann Däblitz, sein Plädoyer: Es gäbe in Deutschland kein Totalverbot des Hakenkreuzes, diverse Ausnahmetatbestände würden gelten. Es sei anmaßend, zu sagen, „es hätte ja gereicht, wenn Herr Hopkins über das Hakenkreuz geschrieben hätte”, denn dies würde eine Verletzung der Kunstfreiheit darstellen. Es sei auch eine irrige Annahme, jeder, der etwas öffentlich poste, müsse im Vorfeld kostspielig einen Rechtsanwalt dazu beauftragen – genau solche Missverständnisse für Laien wolle der Gesetzgeber ja gerade vermeiden. Bürger sollten nicht abgeschreckt sein, sich im Sinne des Erhalts der freiheitlich-demokratischen Grundordnung einzusetzen. Die Absicht des Herrn Hopkins, das Symbol in warnender Weise zu verwenden, sei klar erkennbar gewesen. Die Auslegung der Staatsanwaltschaft, dass man das Hakenkreuz nur im Zusammenhang eindeutiger verbaler NS-Ablehnung posten darf, sei unzutreffend. Der Ausnahmetatbestand Paragraf 86 STGB Absatz 4, die “Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen”, liege vor. Zudem gelte die Kunstfreiheit. In der bildlichen Darstellung scheint das Hakenkreuz zwar hinter der Maske hervor, aber der Post sei ja begleitet gewesen von einem Begleittext, der den Kontext eindeutig verdeutlicht hätte, und in dem sich Herr Hopkins klar gegen die „Uniformierung des Gesichts“ ausgesprochen hätte. Es hätte erkennbar eine kritische Distanz zum Nationalsozialismus bestanden. Daher plädiere er für Freispruch.
Das Plädoyer CJ Hopkins’ möchte ich an dieser Stelle gern in voller Länge wiedergeben – dieses ließ er mir auf Nachfrage per Email zukommen. Er schiebt diesem voran, er hätte “tausende Euros für Anwälte ausgegeben die letzten Monate, und sei verärgert”, was er sich bei seinem Schlussplädoyer zu berücksichtigen erbitte. Er hätte sich gezielt in Deutschland ein neues Zuhause aufgebaut, weil er davon ausgegangen sei, dass Deutschland der letzte Ort auf der Welt wäre, wo der Totalitarismus jemals wieder Fuß fassen könnte. Deutsche Behörden hätten seinen Ruf geschädigt, sein Buch sei infolge der Anklage vom deutschen Amazon verboten worden. Es sei demütigend für ihn, als jemanden, der mit einer Jüdin verheiratet ist und Zeit seines Lebens gegen Totalitarismen und Faschismen aller Art gekämpft hätte, hier nochmal seine Gegnerschaft gegen den Faschismus bekräftigen zu müssen.
Mein Name ist CJ Hopkins. Ich bin ein amerikanischer Dramatiker, Autor und politischer Satiriker. Meine Stücke wurden international produziert und erhielten große Anerkennung. Meine politischen Satire und Kommentare werden von Hunderttausenden Menschen auf der ganzen Welt gelesen. Vor 20 Jahren verließ ich mein eigenes Land wegen der faschistischen Atmosphäre, die damals in den USA herrschte, zur Zeit der US-Invasion im Irak – einem Angriffskrieg, der auf den Lügen der Regierung basierte. Ich bin nach Deutschland gekommen und habe mir in Berlin ein neues Leben aufgebaut, weil ich glaubte, dass Deutschland aufgrund seiner Geschichte der letzte Ort auf der Erde sein würde, der jemals wieder etwas mit irgendeiner Form von Totalitarismus zu tun haben würde.
Die Götter haben einen seltsamen Sinn für Humor. In der vergangenen Woche gingen Tausende Menschen auf die Straße in ganz Deutschland, um gegen den Faschismus zu protestieren. Sie skandierten: „Nie wieder ist Jetzt!“ Viele dieser Menschen verbrachten die letzten drei Jahre, 2020 bis 2023, damit, bedingungslos Befehlen zu befolgen, offizielle Propaganda nachzuplappern, und jeden zu dämonisieren, der es wagte, das verfassungswidrige und autoritäre Vorgehen der Regierung während der sogenannten Covid-Pandemie in Frage zu stellen. Viele dieser Menschen, die sich für die Rechte der Palästinenser einsetzen, sind jetzt schockiert darüber, dass sich die neue Form des Totalitarismus, die sie mit ins Leben gerufen haben, gegen sie wendet. Und hier sitze ich vor einem Strafgericht in Berlin und werde beschuldigt, in zwei Tweets über die Maskenpflichten Pro-Nazi-Propaganda verbreitet zu haben. Die deutschen Behörden haben meine Rede im Internet zensieren lassen und meinen Ruf und mein Einkommen als Autor geschädigt. Eines meiner Bücher wurde von Amazon in Deutschland verboten. Und das, weil ich die deutschen Behörden kritisiert habe, weil ich gegen eine ihrer Dekrete protestiert habe, weil ich auf eine ihrer Lügen hingewiesen habe.
Diese Wendung der Ereignisse wäre absurd komisch, wenn sie nicht so ärgerlich wäre. Ich kann nicht hinreichend ausdrücken, wie beleidigend es ist, hier sitzen zu müssen und meinen Widerstand gegen den Faschismus zu bekräftigen. Seit über dreißig Jahren schreibe und spreche ich mich aus gegen Faschismus, Autoritarismus, Totalitarismus, usw. Jeder kann eine Internetsuche durchführen, meine Bücher finden, die Rezensionen meiner Theaterstücke lesen, und meine Essays lesen und in zwei oder drei Minuten herausfinden, wer ich bin und welche politischen Ansichten ich habe. Und doch wird mir von den deutschen Behörden vorgeworfen, Pro-Nazi-Propaganda zu verbreiten. Mir wird dies vorgeworfen, weil ich zwei Tweets gepostet habe, die das offizielle Narrativ der Corona-Pandemie in Frage stellen und die neue, aufkommende Form des Totalitarismus, die es ins Leben gerufen hat – d. h. die sogenannte „Neue Normalität“ – an Nazi-Deutschland vergleichen.
Ich möchte es ganz klar sagen. In diesen Tweets, und in meinen Essays von 2020 bis 2022, und in meinen aktuellen Essays, habe ich tatsächlich den Aufstieg dieser neuen Form des Totalitarismus mit dem Aufstieg der bekanntesten Form des Totalitarismus des 20. Jahrhunderts verglichen, d. h. Nazi-Deutschland. Ich habe diesen Vergleich wiederholt durchgeführt und die Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen diesen beiden Formen des Totalitarismus analysiert. Das werde ich auch weiterhin tun. Ich werde diese neue, aufkommende Form des Totalitarismus weiter studieren und versuchen, sie zu erklären, und mich dagegen zu wehren, und meine Leser davor zu warnen.
Die beiden hier in Rede stehenden Tweets zeigen ein Hakenkreuz, das von einer der medizinischen Masken, die von 2020 bis 2022 jeder tragen musste, halb verdeckt ist. Das ist das Kunstwerk auf dem Cover meines Buchs. Die vermittelte Botschaft des Kunstwerks ist klar. Im Nazi Deutschland war das Hakenkreuz das Symbol der Konformität mit der offiziellen Ideologie. Von 2020 bis 2022 fungierten die Masken als Symbol der Konformität mit einer neuen offiziellen Ideologie. Das war ihr Zweck. Ihr Zweck bestand darin, die Einhaltung der Regierungsverordnungen und Konformität mit dem offiziellen Corona Narrativ zu erzwingen, einem Narrativ, das mittlerweile nachweislich größtenteils aus Propaganda und Lügen besteht.
Maskenpflichten wirken nicht gegen durch die Luft übertragene Viren. Dies war vor dem Frühjahr 2020 jahrzehntelang von medizinischen Experten verstanden und anerkannt. Jetzt wurde es allen bewiesen und von medizinischen Experten erneut anerkannt. Die Wissenschaft der Maskenpflicht hat sich im März 2020 nicht plötzlich geändert. Die offizielle Narrativ hat sich geändert. Die offizielle Ideologie hat sich geändert. Die offizielle „Realität“ hat sich geändert. Karl Lauterbach hatte völlig Recht, als er sagte: „Von der Maske geht immer auch ein Signal aus.“ Das Signal, von 2020 bis 2022, lautete: „Ich gehorche. Ich stelle keine Fragen. Befehl ist Befehl.“
So funktionieren demokratische Gesellschaften nicht. So funktionieren totalitäre Systeme.
Nicht jede Form des Totalitarismus ist gleich, aber sie haben gemeinsame Merkmale. Menschen zu zwingen, Symbole der Konformität mit der offiziellen Ideologie des Systems zu zeigen, ist ein Kennzeichen totalitärer Systeme. Die Ausrufung eines „Ausnahmezustands“ und die Aufhebung verfassungsmäßiger Rechte ohne rechtfertigenden Grund ist ein Kennzeichen totalitärer Systeme. Das Verbot von Protesten gegen Regierungsbeschlüsse ist ein Kennzeichen totalitärer Systeme. Die Überschwemmung der Öffentlichkeit mit Lügen und Propaganda, die darauf abzielt, die Menschen in Angst und Schrecken zu geistlosem Gehorsam zu versetzen, ist ein Kennzeichen totalitärer Systeme. Die Segregation von Gesellschaften ist ein Kennzeichen totalitärer Systeme. Die Zensur abweichender Meinungen ist ein klassisches Kennzeichen des Totalitarismus. Menschen ihrer Arbeit zu berauben, weil sie sich weigern, sich der offiziellen Ideologie anzupassen, ist ein Kennzeichen des Totalitarismus. Das Schüren von Massenhass gegen eine „Sündenbock“-Klasse von Menschen ist ein Kennzeichen des Totalitarismus. Die Dämonisierung von Kritikern der offiziellen Ideologie ist ein Kennzeichen des Totalitarismus. Die Instrumentalisierung des Rechts zur Bestrafung von Dissidenten und Regierungskritikern ist ein Kennzeichen des Totalitarismus.
Ich habe seit März 2020 das Aufkommen all dieser Merkmale des Totalitarismus in Gesellschaften im gesamten Westen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Deutschland, dokumentiert. Ich werde dies auch weiterhin tun. Ich werde meine Leser weiterhin vor dieser neuen, aufkommenden Form des Totalitarismus warnen, und versuchen, sie zu verstehen, und mich ihr zu widersetzen. Ich werde diese neue Form des Totalitarismus mit früheren Formen des Totalitarismus und insbesondere mit Nazi-Deutschland vergleichen, wann immer es angebracht ist und zu unserem Verständnis der aktuellen Ereignisse beiträgt. Das ist meine Aufgabe als politischer Satiriker und Kommentator und Autor, und meine Verantwortung als Mensch. Die deutschen Behörden können mich dafür bestrafen. Sie haben die Macht, das zu tun. Sie können an mir ein Exempel statuieren. Sie können mir eine Geldstrafe geben. Sie können mich einsperren. Sie können meine Bücher verbieten. Sie können meine Rede im Internet zensieren, wie sie getan haben. Sie können mich diffamieren und mein Einkommen und meinen Ruf als Autor schädigen, wie sie schon getan haben. Sie können mich als „Verschwörungstheoretiker“, „Corona-Leugner“, „Impfgegner“, „Idiot“, „Querdenker“ und „Extremisten“ verteufeln, wie sie es getan haben. Sie können mich vor ein Strafgericht in Deutschland stellen, vor meiner Frau, einer Jüdin, und mich dazu zwingen, von mir zu weisen, dass ich ein Antisemit bin, der den Holocaust relativiert. Sie haben die Macht, all das zu tun.
Aber ich hoffe, Sie werden zumindest die Integrität haben, die Dinge beim Namen zu nennen, und nicht verstecken sich hinter falschen Anschuldigungen, dass ich irgendwie „die Nazis unterstütze“, indem ich den Aufstieg einer neuen Form des Totalitarismus mit einem früheren Form des Totalitarismus vergleiche, einer früheren Form des Totalitarismus, der im 20. Jahrhundert dieses ganzen Land erfasst hat, und schließlich zerstört hat, und dabei Millionen ermordet hat, weil zu wenig Deutsche den Mut hatten, sich ihm entgegenzustellen, als er begann. Ich hoffe, Sie werden die Integrität haben, nicht so zu tun, als ob Sie wirklich glauben, dass ich Pro-Nazi-Propaganda verbreite, wenn Sie ganz genau wissen, dass ich das nicht tue. Niemand mit Integrität glaubt, dass ich das tue. Niemand mit Integrität glaubt, dass meine Tweets im Jahr 2022 das getan haben. Jeder Journalist, der über meinen Fall berichtet hat, jeder in diesem Gerichtssaal, versteht, worum es bei dieser Strafverfolgung wirklich geht. Es hat nichts damit zu tun, Menschen zu bestrafen, die wirklich nationalsozialistische Propaganda verbreiten. Es geht darum, Andersdenkende zu bestrafen, und an Dissidenten ein Exempel zu statuieren, um andere einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen.
So funktionieren demokratische Nationen nicht. So funktionieren totalitäre Systeme.
Was ich noch mehr hoffe, ist, dass dieses Gericht dieser Strafverfolgung ein Ende setzt, das Gesetz fair anwendet, und nicht zulässt, dass es als Vorwand für die Bestrafung von Menschen wie mir missbraucht wird, Menschen, die Regierungsvorschriften kritisieren und die Lügen von Regierungsbeamten aufdecken, Menschen, die sich weigern, die Tatsachen zu leugnen, Menschen die sich weigern, auf Befehl absurde Gehorsam-Rituale durchzuführen, Menschen, die sich weigern, Befehlen bedingungslos zu befolgen. Denn das Thema hier ist viel größer und viel wichtiger als mein kleiner „Tweet“-Fall. Wir stehen wieder einmal an einem Scheideweg. Nicht nur hier in Deutschland, sondern auch im gesamten Westen. Während der sogenannten Corona-Pandemie wurden die Menschen ein wenig verrückt, ein wenig faschistisch. Und jetzt sind wir hier. Vor uns liegen zwei Straßen. Wir müssen wählen. Sie, ich … wir alle. Ein Weg führt zurück zum Rechtsstaat, zu demokratischen Prinzipien. Der andere Weg führt zum Autoritarismus, zu Gesellschaften, in denen Autoritäten per Dekret und Gewalt regieren, das Gesetz nach Belieben verdrehen, diktieren, was Realität ist und was nicht, und ihre Macht missbrauchen, um jeden zum Schweigen zu bringen, der nicht mit ihnen übereinstimmt. Das ist der Weg zum Totalitarismus. Wir sind diesen Weg schon einmal gegangen. Bitte, lass es uns nicht noch einmal tun.
Nach dem Schlussplädoyer von Hopkins erfolgte ein Klatschen aus dem vollen Saal, das von der Richterin mit der sichtlich ungehaltenen Warnung quittiert wurde, sie werde “alle hinausschicken”, sollten solche Meinungsbekundungen nicht unterbleiben.
In der Urteilsverkündung wurde der Angeklagte freigesprochen. In Ihrer Urteilsbegründung führte die Richterin aus, der “Freispruch konterkariere Ihre (Herr Hopkins) Äußerungen, dass Sie hier in einem totalitären Staat leben“. Sie empfände „eine gewisse Arroganz in seiner Einlassung“, nach dem Motto, „nur er hätte es verstanden, alle anderen sind doofe Schafe“. Dabei seien die anderen vielleicht von Wissenschaftlern überzeugt worden. Es sei ja eine ganz neue Situation gewesen. Das “subjektive Gefühl, dass Sie das neue Nazi-Deutschland aufkommen sehen…. da haben Sie vielleicht schon selbst etwas Totalitaristisches.” Sie sei selbst Enkelin von Nazi-Opfern, da brauche er sich hier mal nicht so aufzuspielen. Ihrer Meinung nach seien die Einlassungen von Hopkins – sie sagt wortwörtlich – “ideologisches Geschwurbel“, aber das sei nunmal nicht strafbar“.
Am Ende der Verhandlung verließ die Richterin den Saal mit einer FFP2-Maske.