„Es entsteht der Eindruck, dass einige Ministerien bzw. Behörden die Gebührenordnung nutzen, um Bürger davon abzuhalten, sich und andere zu informieren“ meint Doris Schröder. Deshalb schrieb sie einen offenen Brief an alle Landtagsfraktionen in Mecklenburg-Vorpommern. Sie erhielt auf Nachfrage zu einem Antrag der FDP, der sich mit der Aufarbeitung und Aussöhnung hinsichtlich der Corona-Pandemie beschäftigt hatte, vom zuständigen Ministerium nur „leere Phrasen“. Berlin 24/7 veröffentlicht heute den Schriftverkehr.
Ein offener Brief von Doris Schröder
Offener Brief an alle Landtagsfraktionen in Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 15. Dezember 2023 sagte Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport ua Folgendes im Landtag: „… weil die umgesetzt aus dieser Zeit sich bereits auf Maßnahmen verständigt haben,…“ und „… die Maßnahmen, die wir ab April als diejenigen, die wir in einem nächsten Krisenmanagement anders machen wollen, ähm, ähm, definiert haben, sind die, die auch von sparsam, die sie nachher umsetzen müssen, auch tatsächlich zu bearbeiten sind. Von daher halte ich das nach wie vor für richtig, dass wir auf dem Weg zur Umsetzung sind. Dies auf Nachfrage zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie (Antrag der FDP „Corona-Pandemie – Aufarbeitung und Aussöhnung ermöglichen“ Drucksache 8/2729).
Auf Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz MV nach den definierten Maßnahmen vom 20. Dezember 2023, wurde vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport auf einen „Bericht der Landesregierung: Lehren und Empfehlungen aus der Corona-Pandemie“ verwiesen, der ohne Datum, Unterschrift, Nennung des Autoren oder Impressum im Internet öffentlich als PDF zugängig und herunterladbar ist: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Service/Corona/ .
Außerdem wurde in der Informationsfreiheitsanfrage MV nach dem „…Beteiligten aus dieser Zeit, die sich bereits auf Maßnahmen verständigt haben,…“ gefragt. Der bisherige Schriftverkehr ist unter https://fragdenstaat.de/a/295246 öffentlich einsehbar. Während im Landtag die SPD-Themen, wie: „Vertrauen stärken – Zusammenhalt festigen – Demokratie verteidigen“ einbringt, https://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Parlamentsdokumente/Tagesordnung_Plenum/TO-72-73- 74- Sitzung.pdf
Die Antworten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport hinterlassen den Eindruck, dass eine Verantwortungsdiffusion gewollt und eine transparente Information der Bürger nicht erwünscht ist. Ich bitte Sie, mich bei der Aufklärung folgender Fragen zu unterstützen:
1. Während Frau Drese von definierten Maßnahmen sprach, verwies man den Fragesteller auf einen Bericht mit Empfehlungen. Frau Drese ist Juristin und weiß sicherlich um den Unterschied zwischen Definition und Empfehlung.
2. Dieser Bericht ist in drei Hauptabschnitte unterteilt:
A. Einleitung
B. Erfahrungen aus der Corona-Pandemie
C. Handlungsempfehlungen
Er enthält weder Datenquellen für Behauptungen (Erfahrungen) oder Empfehlungen, noch ist ersichtlich, wer dafür verantwortlich zeichnet. Auch sind die Empfehlungen sehr unkonkret. Wenn man bedenkt, dass mit den Maßnahmen Grundrechte massiv eingeschränkt worden sind, die auch erhebliche Schäden verursacht haben, sollte es für (Punkt) B. inzwischen mindestens wissenschaftliche Datengrundlagen (Evidenz) geben. Um so mehr, als das für die nächste Krise bereits Empfehlungen bzw. definierte Maßnahmen zusammengetragen wurden. Es ist auch nicht nachvollziehbar, wann der Bericht fertig gestellt wurde. Durch weitere Untersuchungen und Studien dürfte sich die Beurteilung der Maßnahmen bereits geändert haben.
3. Was sind die definierten Maßnahmen, auf die sich Frau Drese bezog?
4. Beteiligte seien nur „Bedienstete der Regierung“ gewesen. Trotzdem auf den Seiten der Ministerien Organigramme bzw. Kontakte sämtlicher Bediensteter öffentlich einsehbar sind, zieht man sich auf ein Drittbeteiligungsverfahren (Schutz personenbezogener Daten) zurück, das Zeit kostet und wofür man Gebühren von mindestens 500 Euro in Rechnung stellen möchte.
Es entsteht der Eindruck, dass einige Ministerien bzw. Behörden die Gebührenordnung nutzen, um Bürger davon abzuhalten, sich und andere zu informieren. Es stellt sich zudem die Frage, ob den Bediensteten der Regierung überhaupt klar ist, dass ihre Tätigkeit und ihre Bezüge bereits aus Steuergeldern bezahlt werden. Ist Ihnen bewusst, dass der Bürger, wenn er sein Recht einfordern möchte, alles aus privater Tasche zahlt, Sie aber Steuergelder einsetzen? Demokratie stärkt man jedoch nur, wenn die Bürger transparent und umfassend informiert sind. Dieser Brief und Ihre Antworten werden öffentlich gemacht.
Ich danke Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Doris Schröder
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