Nur noch digitale Passfotos ab Mai – Ausnahmen zu Beginn

Passfotos in Papierform gehören in Deutschland bald der Vergangenheit an. Ab Mai sollten von der Passbehörde eigentlich nur noch digitale Fotos akzeptiert werden, die entweder direkt in der Behörde angefertigt oder durch auf einem festgelegten, sicheren Übermittlungsweg von einem Fotostudio dorthin gesendet werden. Vorerst gibt es aber noch Ausnahmen.

(Archivfoto) Martin Schutt/dpa

Berlin – Zum 1. Mai wird in Deutschland das digitale Lichtbild für Ausweise eingeführt, allerdings soll es zu Beginn noch Ausnahmen geben. Wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage mitteilte, hat das Ministerium den Kommunen am Montag über die Länder mitgeteilt, dass übergangsweise bis zum 31. Juli weiterhin Papierfotos in Ausnahmefällen akzeptiert werden dürfen. Hintergrund sind unter anderem Verzögerungen bei der technischen Ausstattung in einigen Bürgerämtern. Über die Ausnahmeregelung hatte zuerst «Bild» berichtet.

Ab Mai sollten von der Passbehörde eigentlich nur noch digitale Fotos akzeptiert werden, die entweder direkt in der Behörde angefertigt oder auf einem festgelegten, sicheren Übermittlungsweg von einem Fotostudio dorthin gesendet werden. Bei digitalen Fotos, die elektronisch übersandt werden, prüft die Passbehörde dann auch gleich, ob das übermittelte Bild den Anforderungen an biometrische Fotos entspricht. Die neuen Vorgaben sollen die Gefahr von Fälschungen und Manipulationen verhindern. 

Digitalfoto-Vorgabe wurde 2020 beschlossen

Das «Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen» hatte Bundestag und Bundesrat im Herbst 2020 passiert. Die meisten Vorgaben aus der Reform traten am 12. Dezember 2020 in Kraft, die durch eine EU-Richtlinie vorgegebene Speicherpflicht für zwei Fingerabdrücke im Chip des Ausweisdokuments am 2. August 2021. 

Für die Regelung zur elektronischen Fotoübermittlung wurde aufgrund der für die Umsetzung notwendigen organisatorischen und technischen Schritte eine längere Frist festgelegt. Doch auch diese reichte nun offensichtlich nicht aus.

Als Ausnahmefall soll nach Auskunft des Bundesinnenministeriums bis zum 31. Juli gelten, wenn ein Bürger im April ein Foto von sich machen lässt, aber erst im Mai den Termin zur Beantragung des Ausweises hat. Auch falls die Behörde vor Ort noch nicht die notwendige Technik zum Erstellen eigener Lichtbilder beziehungsweise zur Erfassung digitaler Bilder von Fotodienstleistern hat, könnte ein Foto auf Papier angenommen werden. 

In Ausnahmefällen ohne Gebühr

Legt jemand ein Papierfoto vor, das den biometrischen Anforderungen entspricht, und die Kommune verfügt bereits über ein Gerät, um vor Ort ein digitales Foto zu machen, ist die Kommune laut Innenministerium gehalten, in solchen Ausnahmefällen auf die Erhebung der Lichtbildgebühr in Höhe von sechs Euro zu verzichten.

Die Kommunen sind zwar nach dem Gesetz verpflichtet, ihre Bürgerbüros so auszustatten, dass sie künftig digitale Fotos entgegennehmen können. Eine Verpflichtung, vor Ort ein Gerät zum Erstellen von ausweistauglichen Fotos vorzuhalten, gibt es aber nicht. Dem Vernehmen nach wollen einige Bürgerbüros in kleineren Kommunen auch aus Rücksicht auf Fotogeschäfte in der Gemeinde darauf verzichten.

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