Eine einstweilige Anordnung des Verfassungsgerichts in Weimar ermöglicht dem Thüringer Parlament den Weg aus der Krise und die Wahl eines Landtagspräsidenten. Die CDU-Fraktion, die ihre parlamentarischen Rechte durch den Alterspräsidenten der AfD, Jürgen Treutler, stark eingeschränkt sah, ist mit ihrem Antrag beim Verfassungsgericht größtenteils erfolgreich, schreibt „Die Welt“. In einer Eilentscheidung setzten die Verfassungsrichter dem massiv in der Kritik stehenden AfD-Alterspräsidenten klare Regeln.
„Er muss das Parlament nun über eine aktualisierte Tagesordnung abstimmen lassen“, heißt es im Beitrag. „Der Landtag darf zudem noch vor der Wahl der Landtagsspitze seine Geschäftsordnung ändern. Der Beschluss des Gerichts erging einstimmig. An diesem Samstag will das Parlament in Erfurt erneut zusammentreten.“
Das Gericht stellte laut Mitteilung klar, dass die Abgeordneten das Recht hätten, auch in der konstituierenden Sitzung über die Tagesordnung zu bestimmen. „Damit ist auch eine Debatte und Beschlussfassung über eine Änderung der Geschäftsordnung bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten zulässig.“
CDU und BSW wollen die Geschäftsordnung so ändern, dass alle Fraktionen vor dem ersten Wahlgang einen Kandidaten für die Wahl des Landtagspräsidenten vorschlagen dürfen, erläutert „Die Welt“. Eine solche Regelung verletze nicht das Verfassungsrecht, stellten die höchsten Thüringer Richter fest.
Nach einer chaotischen Landtagssitzung am Donnerstag hatte die CDU das Gericht als letztes Mittel angerufen. Ihrem Antrag schlossen sich auch BSW, Linke und SPD an.
Hintergrund sei ein Tauziehen um das Vorschlagsrecht für die Besetzung des Präsidentenamtes gewesen. Die AfD bestehe bisher auf der Besetzung des zweithöchsten Staatsamts in Thüringen, weil sie erstmals in einem deutschen Landesparlament die stärkste Fraktion stelle, und sträube sich gegen einen Antrag von CDU und BSW, wonach alle Fraktionen Personalvorschläge bereits im ersten Wahlgang unterbreiten könnten, schreibt „Die Welt“.