Das Kabinett empfiehlt, die nächste Bundestagswahl am 28. September 2025 abzuhalten. Die endgültige Entscheidung trifft der Bundespräsident, er folgt dabei aber in der Regel der Empfehlung der Bundesregierung.
Wahltag muss laut Bundeswahlgesetz stets ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag sein. Für den Termin gibt es feste Vorgaben. Laut Artikel 39 Absatz 1 des Grundgesetzes muss die Wahl frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode abgehalten werden.
Über den Termin hatte es zuvor Debatten insbesondere in Berlin gegeben, weil für den 28. September 2025 der Berlin-Marathon geplant war. Das Sportereignis soll aber nun um eine Woche auf den 21. September vorgezogen werden.
2021 fielen in Berlin der Marathon, die Bundestagswahl, die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus, die Wahlen zur Bezirksverordnetenversammlung sowie der Volksentscheid zur Enteignung von Wohnungsbaugesellschaften auf einen Tag.
Die vielen Straßensperrungen wegen des Marathons verschärften die Probleme in vielen Wahllokalen. Es bildeten sich lange Warteschlangen. Manche Stimmen wurden nach dem eigentlichen Wahlende um 18.00 Uhr abgegeben. Am Ende mussten die gesamte Abgeordnetenhauswahl und Teile der Bundestagswahl wiederholt werden.
(red/dpa)