Berlins Ex-Bürgermeister zu Corona-Kuriositäten unseres Rechtsstaates

  • POLITIK
  • April 8, 2024
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Ein Jahr nach dem Ende der letzten Corona-Schutzauflagen hat der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Müller einen Straferlass bei Verstößen während der Pandemie angeregt. „Wir wissen aus heutiger Sicht, dass manche Maßnahmen nicht so zwingend waren, wie wir damals dachten“, sagte der ehemalige Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz dem Berliner „Tagesspiegel“. Deshalb könne man auch über eine Amnestie nachdenken.

Tilo Gräser

Es müsse allerdings juristisch nachvollziehbar sein, welche Verfahren warum eingestellt würden. „Dafür bräuchte es klare Kriterien“, ergänzte Müller, der während der Pandemie als Regierender Bürgermeister von Berlin auch Runden der Ministerpräsidenten geleitet hatte. Zusammen mit der damaligen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) wurde bei den Treffen etwa über die Corona-Politik in Deutschland abgestimmt.

Wie die Zeitung berichtete, hatte in Berlin zuletzt ein heute 21-Jähriger einen Bußgeldbescheid erhalten, weil er vor drei Jahren im Lockdown statt mit maximal fünf Leuten insgesamt zu sechst auf der Straße unterwegs war. „Das sind Kuriositäten unseres Rechtsstaates. Ich setze in dieser Frage auf den gesunden Menschenverstand und Ermessensspielraum der Behörden, gerade in so einem Fall“, sagte Müller zu dem Fall.

Generell sprach sich der SPD-Politiker für eine bessere Aufarbeitung des Umgangs mit der Pandemie aus. Eine Entschuldigung bei der Bevölkerung für die gesamte Politik während der Pandemie lehnt er ab.

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