Nach der Ausstrahlung der ARD-Sendung „Kontraste“, in der es darum ging, dass das rechtskonservative Magazin „Compact“ die Wahlkampagne der AfD unterstützen wolle, erwägt die Partei juristische Schritte gegen das Blatt.
„Wir wollen helfen, wo die Kräfte der AfD nicht ausreichen“, heißt es in einem Beitrag des Magazins, das vom Verfassungsschutz als gesichert extremistische Bestrebung eingestuft worden ist.
Für die Finanzierung der Kampagne habe Chefredakteur Jürgen Elsässer im „Compact-TV“ bei YouTube um Spenden gebeten: „Wenn sie uns unter die Arme greifen wollen, damit wir der AfD unter die Arme greifen können, und dieses blaue Wunder 2024 möglich zu machen, dann zögern Sie nicht, uns zu helfen.“
Bislang seien laut „Compact“ bereits etwa 64.000 Euro Spenden zusammengekommen.
Auf eine Anfrage der Sendung „Kontraste“ habe der Bundesvorstand der AfD geantwortet, man prüfe seit vergangener Woche „eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung gegen den Compact Verlag“. Die AfD erklärte weiter, ihr Ziel sei es, „dass eine Zuordnung dieser Veranstaltungen zur AfD nicht möglich ist.“
„Da der Bundesvorstand eine solche Spende allein aus parteienfinanzierungsrechtlichen Gründen auf keinen Fall annehmen wird, kann diese Kampagne auch nicht als Parteienspende gewertet werden“, hieß es in der Antwort der AfD auf die Anfrage der Sendung „Kontraste“.
Die Bundestagsabgeordnete Martina Renner (Die Linke) hatte die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) in einem Brief auf die „Compact“-Kampagne zugunsten der AfD hingewiesen und um Prüfung gebeten, meldet tagesschau.de. Renner sehe Hinweise auf eine möglichicherweise unzulässige Parteienfinanzierung.