Das Bundesamt für Verfassungsschutz bereitet nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ eine Einstufung der gesamten AfD als „gesichert extremistische Bestrebung“ vor.
Das Blatt beruft sich dabei auf interne Mails und Vermerke des Inlandsgeheimdienstes. Laut diesen Angaben sei dieser Schritt schon lange geplant. Man wolle nur die für März angesetzte Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster abwarten, in der die AfD selbst gegen ihre Beobachtung klagt.
Wie die „Süddeutsche“ schreibt, habe man das entsprechende Gutachten schon fertigstellen wollen. Das sei von Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang und seinem Stellvertreter Sinan Selen im Mai 2023 abgesegnet worden.
Neben den altbekannten Kritikpunkten des Rassismus und Autoritarismus in der AfD werde seitdem unter der Überschrift „Entwicklung der Partei seit März 2022“ auch ein neuer Punkt geführt: „Verhältnis zu Russland“, will die Zeitung erfahren haben.
Seit einigen Monaten wird in Deutschland über ein Verbot der AfD diskutiert. In einem Gespräch mit dem „Spiegel“ stellte Kanzler Olaf Scholz zu diesem Problem fest: „Ich bin kein Freund von einem Verbot der AfD. Ich bin überzeugt, dass Bürgerinnen und Bürger werden dafür Sorge tragen, dass die Bedeutung dieser Partei wieder abnimmt.
Zurzeit wird die Partei nur als sogenannter Verdachtsfall des Rechtsextremismus geführt.