Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat eine Klage der Ukraine von 2017 gegen Russland weitgehend abgewiesen. Im Mittelpunkt der Klage stand die finanzielle Unterstützung Moskaus der prorussischen Kämpfer in der Ostukraine. Das höchste Gericht der Vereinten Nationen wies in seinem Urteil zugleich auch die Klage wegen vermeintlicher Diskriminierung von Ukrainern und Tataren auf der Krim weitgehend ab. Die von der Ukraine erhobenen Vorwürfe seien in beiden Fällen nicht ausreichend belegt, erklärte der Gerichtshof.
Wie dpa meldet, haben die Richter zugleich erklärt, dass Moskau gegen eine rechtlich bindende Anordnung von 2017 verstoßen habe. Damals hatte das Gericht beiden Parteien auferlegt, alles zu tun, um den Konflikt nicht zu verschlimmern.
Die Ukraine hatte Russland bereits 2017, also rund fünf Jahre vor dem Ausbruch des Ukraine-Konflikts im Februar 2022, vor dem Gerichtshof verklagt und sich dabei auf die Konvention zum Verbot der Finanzierung von Terrorismus berufen. Nach Darstellung der Ukraine hatte die Aggression Russlands 2014 im Donbass und auf der ukrainischen Schwarzmeer-Halbinsel Krim begonnen.
Es sei betont, dass die Richter jetzt nur die Ereignisse vor 2022 beurteilten. Das Gericht stellte fest, dass die von der Ukraine vorgelegten Beweise für einen angeblich von Moskau finanzierten Terrorismus im Donbass nicht ausreichten.
Wie das Magazin „Der Spiegel“ in diesem Zusammenhang feststellt, ist das jetzige Urteil eine Niederlage für die Ukraine, die sich Unterstützung für weitere Forderungen nach mehr Sanktionen gegen Russland erhofft hatte.