Der Internationale Gerichtshof verpflichtet Israel nicht zum Ende des Militäreinsatzes im Gazastreifen. Zugleich hat das höchste UN-Gericht in Den Haag Israel beauftragt, mehr Schutzmaßnahmen für Palästinenser zu ergreifen.
Vor zwei Wochen hatte Südafrika eine Klage wegen Völkermords gegen Israel eingereicht und als vorläufige Maßnahme einen sofortigen Rechtsschutz für die Palästinenser gefordert.
Vorerst hat das Gericht noch keinen Beschluss zum Hauptpunkt, dem Völkermord-Vorwurf, entschieden. Der am Freitag bekanntgegebene Beschluss gilt für den Eilantrag zu einem Ende der militärischen Handlungen.
Israel hat den Vorwurf Südafrikas, systematisch völkermörderische Handlungen gegen die Palästinenser begangen zu haben, entschieden zurückgewiesen. Das Verfahren zu dem Hauptvorwurf kann Jahre dauern. Eine Entscheidung des Gerichts ist zwar bindend, doch haben die UN-Richter selbst keine Hebel zur Umsetzung seiner Beschlüsse.