Studenten aus einkommensschwachen Familien bekommen künftig eine staatliche Studienstarthilfe in Höhe von 1000 Euro. Der einmalige Zuschuss soll an Studierende unter 25 Jahren aus Haushalten mit Bürgergeld gehen und etwa den Kauf eines Laptops und anderen Lernmaterialien ermöglichen. Das beschloss der Bundestag in seiner BAföG-Novelle, die mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen verabschiedet wurde. Die Novelle tritt zum Start des neuen Ausbildungsjahres am 1. August in Kraft.
Darüber hinaus ist beim Wohnkostenzuschuss und den Elternfreibeträgen eine Anhebung der Regelsätze um fünf Prozent vorgesehen. Der Wohnkostenzuschuss soll um 20 Euro auf 380 Euro steigen, der vom Einkommen der Eltern abziehbare Freibetrag um 0,25 Punkte auf 5,25 Prozent.
Der monatliche BAföG-Höchstsatz liegt derzeit noch bei 934 Euro.
Verlängert wird auch die Frist für einen Wechsel der Fachrichtung. Zukünftig dürften Studierende beim Vorliegen eines wichtigen Grunds bis zum Beginn des fünften Semesters das Fach wechseln. Ohne Angabe von Gründen soll ein Fachwechsel bis zum vierten Semester möglich sein. Bisher war ein Wechsel der Fachrichtung nur bis zu Beginn des dritten Semesters möglich.
Die Novelle war von Opposition und Studierendenvertretern als zu gering kritisiert worden. Gefordert wurde eine grundlegende Reform. Die Ampel-Regierung setzte allerdings dir bereits dritte Anpassung in der jetzigen Wahlperiode durch.