In der EU gilt künftig eine Bargeldobergrenze. Wie aus einer Mitteilung hervorgeht, haben die Mitgliedstaaten am Donnerstag in Brüssel eine Grenze von 10.000 Euro für Bargeldzahlungen sowie weitere Regeln gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beschlossen.
Die Bargeldobergrenze wird demnach in drei Jahren in Kraft treten – mit Ausnahme von Transaktionen unter zwei Privatpersonen, von denen keine beruflich mit dem jeweiligen Verkaufsobjekt handelt. Insofern soll beispielsweise der Verkauf Gebrauchtwagen von privat an privat weiter erlaubt sein. Die nationalen Regierungen können auch eine niedrigere Höchstgrenze festlegen.
In Deutschland gibt es bislang keine Grenze für das Zahlen mit Scheinen und Münzen. Wer Beträge über 10.000 Euro bar bezahlen will, muss sich aber ausweisen und nachweisen, woher das Geld stammt. Der Händler wird verpflichtet, diese Angaben zu erfassen und aufzubewahren.
Die neuen Vorschriften geben außerdem den Finanzermittlungsstellen – in Deutschland beim Zoll angesiedelt – mehr Befugnisse, um Fälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu analysieren und aufzudecken sowie verdächtige Transaktionen auszusetzen.
Neben Banken und Casinos müssen künftig auch etwa Händler von Luxusgütern sowie Anbieter von Krypto-Vermögenswerten ab bestimmten Summen ihre Kunden überprüfen und verdächtige Aktivitäten melden, berichtet dpa.
In Frankfurt am Main ist für Mitte nächsten Jahres die Bildung einer neuen Behörde vorgesehen – Anti-Money Laundering Authority (AMLA), die die Einhaltung der Regeln überwachen und unter anderem die nationalen Aufsichtsbehörden koordinieren und unterstützen.