In seiner Regierungserklärung zu der sich anbahnenden Haushaltskrise hat Bundeskanzler Olaf Scholz am Dienstag eingeräumt, dass das Land vor „Herausforderungen“ stehe, „wie unsere Republik sie in dieser Konzentration und Härte wohl noch nicht erlebt hat“.
Das Urteil des Verfassungsgerichts „schafft eine neue Realität – für die Bundesregierung und für alle gegenwärtigen und die zukünftigen Regierungen im Bund und in den Ländern“, führte er weiter aus. „Eine Realität, die es allerdings schwieriger macht, wichtige und weithin geteilte Ziele für unser Land zu erreichen.“
Trotz der Haushaltskrise sicherte Scholz verlässliche staatliche Leistungen zu. Laufende Ausgaben seien davon nicht betroffen, versicherte er. „Der Staat wird seinen Aufgaben auch weiterhin gerecht.“
Die durch die widersprüchlichen Meldungen und Kommentare verunsicherten Bundesbürger haben nichts zu befürchten, so Scholz. „In Ihrem Alltag hier und heute ändert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nichts – völlig unabhängig davon, ob Sie Kindergeld oder Bafög bekommen, eine Rente oder Wohngeld.“
Zugleich kündigte der Bundeskanzler ein Ende der Strom- und Gaspreisbremsen, die eigentlich bis Ende März 2024 gelten sollten, zum Beginn des kommenden Jahres an. Dies sei möglich, weil deutschlandweit wieder Strom- und Gastarife verfügbar seien, die unterhalb der Obergrenzen der Preisbremsen lägen. Außerdem seien die Gasspeicher „so gut gefüllt, dass wir nicht mit plötzlichen Preissprüngen rechnen“, hieß es