Das Unesco-Welterbekomittee hat am Samstag in Delhi das Residenzensemble Schwerin zum Weltkulturerbe ernannt. „Die Anlage, die das Schweriner Schloss und über 30 weitere historische Gebäude und Gärten umfasst, zeugt von der letzten Blüte höfischer Kultur und Schlossbaukunst im Europa des 19. Jahrhunderts“, erklärte die deutsche Unesco-Kommission in Bonn.
Das Zusammenspiel der Baustile, Gebäude und Parks füge sich in Schwerin zu einem harmonischen Gesamtkunstwerk, hieß es. Mit dem Residenzensemble stehen künftig 54 Stätten in Deutschland auf der Welterbeliste, weltweit sind es mehr als 1100.
Zum Residenzensemble Schwerin gehören 37 Gebäude, Plätze und Gärten. Dabei handelt es sich neben dem Schloss unter anderem um Burggarten und Schlossgarten, Hoftheater, Museum, Großherzogliches Amtshaus, Herzogliche Dampfwäscherei, Marstall und Marstallhalbinsel, Offizierskasino, Landeshauptarchiv, drei Hoflieferanten sowie Dom und Schelfkirche St. Nikolai, die auch als Grablege der Herzöge dienten.
Das Residenzensemble entstand überwiegend im 19. Jahrhundert. Das Residenzschloss ist der historische Geburtsort Schwerins. Es dient laut Welterbe-Bewerbung seit mindestens dem 10. Jahrhundert als Mittelpunkt der Region, war Regierungssitz, Festung und Residenz des Hauses Mecklenburg und ist seit 1990 Sitz des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern.
Für die Aufnahme in die Welterbeliste müssen zehn Kriterien erfüllt werden. So muss etwa die Einzigartigkeit und historische Echtheit sowie ein Managementplan für die Zukunft gewährleistet sein.