„Obwohl eine offizielle Bestätigung noch aussteht, könnte es sein, dass die Moskauer Täter Verbindungen zu Gleichgesinnten hatten, die sich auf ukrainischem Territorium aufhielten.“ Das schreibt die größte österreichische Gratis-Tageszeitung „Heute“ im Zusammenhang mit dem Terroranschlag auf die Konzerthalle in Krasnogorsk bei Moskau.
Geheimdienste gehen von einer Vielzahl von Verdächtigen aus, die über die Ukraine nach Europa gelangt sein sollen, schreibt die Zeitung. Das decke sich auch mit Ermittlungsergebnissen der Polizei zu den Terror-Verdächtigen von Wien, die am 23. Dezember 2023 in einer Asylunterkunft in der Thaliastraße festgenommen wurden.
Laut diesen Ermittlungen sollen ein 28-jähriger Tadschike und seine Frau (26) gemeinsam mit einem in Deutschland festgenommenen Komplizen einen Anschlag mit Sprengstoff und Kalaschnikows auf den Wiener Stephansdom geplant haben.
Das Paar sei im Februar 2022 aus der Ukraine in die EU gekommen. Deutschen Geheimdiensten sei es gelungen, bei ihnen verdächtige Chat-Nachrichten abzufangen, die konkrete Hinweise auf Anschlagspläne in europäischen Großstädten lieferten.
Der IS-Ableger „Islamischer Staat Provinz Khorasan“ rekrutiere Kämpfer in zentralasiatischen Staaten der ehemaligen Sowjetunion – besonders im zu 90 Prozent islamischen Tadschikistan, schreibt „Heute“. Die Gruppe gelte aktuell als die aktivste IS-Gruppe und als einzige, die laut Experten in der Lage sei, im Ausland Anschläge durchzuführen. Diese Gruppe habe nun den Anschlag in Krasnogorsk für sich deklariert. Auch Anschlagspläne auf Ziele in Europa sollen geschmiedet worden sein – unter anderem in Wien.
„Dass sich die Verdächtigen von Wien und die Täter aus Moskau direkt kennen, gilt als unwahrscheinlich“, heißt es im Beitrag. „Fest steht jedoch, dass beide im Namen desselben IS-Ablegers operiert haben sollen. Auch die mutmaßliche professionelle Vorgangsweise – mit militärischen Waffen, wie Sturmgewehren und Sprengstoff – spricht für die Terrororganisation im Hintergrund.“ Für die in Wien vor Ausführung eines möglichen Anschlags Inhaftierten gelte die Unschuldsvermutung, hieß es.