Bundestag: Historische Diäten-Erhöhung für Abgeordnete

Die 736 Abgeordneten des Deutschen Bundestags werden im Juli eine Rekord-Diätenerhöhung von sechs Prozent erhalten. Eine so hohe Steigerung habe es seit 1995 nicht mehr gegeben.

shutterstock/shirmanov alexey

Die monatliche Abgeordnetenentschädigung wird jährlich zum 1. Juli angepasst. Grundlage ist nach dem Abgeordnetengesetz die Entwicklung des Nominallohnindex.

Diesen gab das Statistische Bundesamt am Donnerstag mit 6,0 Prozent an, stellt das Magazin „Focus“ fest. Durch die 2014 beschlossene automatische Koppelung würden damit die Abgeordnetenbezüge – und auch die Abgeordnetenpensionen – ebenfalls um 6,0 Prozent steigen. Damit würden die Diäten von derzeit 10.591,70 Euro monatlich um 635,50 auf 11.227,20 Euro angehoben. 

Der Präsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt), Reiner Holznagel, kritisierte am Donnerstag diese Entwicklung und forderte, die automatische Anpassung der Abgeordnetenbezüge abzuschaffen.

„Mit diesem Vollautomatismus findet keine Diskussion, keine Aussprache oder Erklärung der Abgeordneten im Bundestag gegenüber der Bevölkerung statt“, erklärte er gegenüber der „Berliner Zeitung“. Ein Automatismus sei „dem Hohen Haus – demokratisch gesehen – nicht würdig“.

Die Parlamentarier koppeln seit 2014 die Höhe ihrer Diäten an den sogenannten Nominallohnindex. Dieser spiegelt die allgemeine Lohnentwicklung in Deutschland wider, so das Blatt.

„Auch im vergangenen Jahr profitierten sie bereits: Da der Index 2022 um 2,6 Prozent zulegte, stiegen die Diäten zum 1. Juli entsprechend“, heißt es in der Zeitung „Die Folge: Die Brutto-Grundentschädigung eines jeden Abgeordneten legte um 268,41 auf 10.591,70 Euro monatlich zu beziehungsweise steigt auf rund 127.100 Euro im Jahr.“

  • Bundestag: Historische Diäten-Erhöhung für Abgeordnete

    Die 736 Abgeordneten des Deutschen Bundestags werden im Juli eine Rekord-Diätenerhöhung von sechs Prozent erhalten. Eine so hohe Steigerung habe es seit 1995 nicht mehr gegeben.

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    Die monatliche Abgeordnetenentschädigung wird jährlich zum 1. Juli angepasst. Grundlage ist nach dem Abgeordnetengesetz die Entwicklung des Nominallohnindex.

    Diesen gab das Statistische Bundesamt am Donnerstag mit 6,0 Prozent an, stellt das Magazin „Focus“ fest. Durch die 2014 beschlossene automatische Koppelung würden damit die Abgeordnetenbezüge – und auch die Abgeordnetenpensionen – ebenfalls um 6,0 Prozent steigen. Damit würden die Diäten von derzeit 10.591,70 Euro monatlich um 635,50 auf 11.227,20 Euro angehoben. 

    Der Präsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt), Reiner Holznagel, kritisierte am Donnerstag diese Entwicklung und forderte, die automatische Anpassung der Abgeordnetenbezüge abzuschaffen.

    „Mit diesem Vollautomatismus findet keine Diskussion, keine Aussprache oder Erklärung der Abgeordneten im Bundestag gegenüber der Bevölkerung statt“, erklärte er gegenüber der „Berliner Zeitung“. Ein Automatismus sei „dem Hohen Haus – demokratisch gesehen – nicht würdig“.

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