Südafrikas Schachzug gegen den Genozid in Gaza

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  • Januar 11, 2024
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Für den Internationalen Gerichtshof in Den Haag ein heikler Fall: die Anhörungen zur Klage Südafrikas gegen Israel wegen Genozids. Das Gericht kann damit eine stärkere Rolle finden oder seinen Ruf zerstören. Die Klage jedenfalls ist gründlich und fundiert.

Ein Beitrag von Dagmar Henn

Shutterstock/ Greg da Silva

Am Donnerstag und am Freitag finden, jeweils von 10 bis 13 Uhr, die Anhörungen zur Klage Südafrikas gegen Israel wegen Genozids vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag statt. Südafrika hat am 29. Dezember die Klage eingereicht; in der mündlichen Verhandlung werden Südafrika am Donnerstag und Israel am Freitag ihre Argumente vortragen. Dabei geht es um vorläufige Maßnahmen, die Südafrika beantragt hat. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag ist die Judikative der Vereinten Nationen, sprich, ein Staat fällt durch die Mitgliedschaft in der UN in die Zuständigkeit dieses Gerichts. Bei den Prozessen vor dem Internationalen Gerichtshof geht es um Streitigkeiten zwischen Staaten. Mit der bekannteste Fall, den der IGH verhandelt hat, war die Klage Nicaraguas gegen die Vereinigten Staaten wegen der Unterstützung der Contras – ein Fall, den die USA verloren, dessen Folgen sie sich aber unter anderem durch ein Veto im UN-Sicherheitsrat entzogen. Denn durchsetzbar sind die Entscheidungen dieses Gerichts nur durch entsprechende Beschlüsse des Sicherheitsrats oder, mit recht hohen Hürden, durch Beschlüsse der UN-Vollversammlung.

Aus der Verbindung des IGH mit der Mitgliedschaft in der UNO ergibt sich, warum eine direkte Klage Palästinas gegen Israel nicht möglich war – da die Aufnahme eines Staates in die UNO der Zustimmung durch den UN-Sicherheitsrat bedarf, verhinderte das Veto der USA bisher eine volle Mitgliedschaft. Eine derartige Klage war also durch die Betroffenen selbst nicht möglich. Südafrika beruft sich nun in seiner Klage vor allem darauf, dass es, ebenso wie Israel, die Genozidkonvention (Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords) unterzeichnet habe, das dazu verpflichte, einen Völkermord zu verhindern. Der rechtliche Streitpunkt zwischen den Staaten Südafrika und Israel, über den der IGH entscheiden soll, besteht darin, dass Südafrika in Israels Vorgehen in Gaza einen Genozid sieht, die israelische Regierung aber nicht. Es gibt also ein Hauptverfahren, das darüber entscheiden muss, ob es sich um einen Genozid handelt, und ein Vorverfahren, in dem vorläufige Maßnahmen beschlossen werden können, um eine weitere Verschlechterung und eine mögliche Beeinträchtigung der Beweislage zu verhindern. Die anstehenden Anhörungen gehören zu diesem Vorverfahren.

Die Berichterstattung insbesondere in Deutschland behandelt – vom juristischen Portal LTO abgesehen – die Klage sehr oberflächlich. Das ZDF beispielsweise berichtete am 3. Januar und enthielt sich dabei jeglicher Darstellung des Klageinhalts: „Angesichts der katastrophalen humanitären Lage in dem abgeriegelten Küstengebiet und der hohen Zahl ziviler Opfer geriet Israel zuletzt international immer mehr in die Kritik. Nach Ansicht von Südafrika haben die Angriffe Israels ‚einen völkermörderischen Charakter‘, da sie auf die Vernichtung der Palästinenser in diesem Gebiet abzielten. Israel wies die Anschuldigungen entschieden zurück.“ 

Auch die Süddeutsche behandelt das Thema eher wie eine mindere Meinungsverschiedenheit: „Im Eilantrag der Regierung heißt es nun zwar, dass Südafrika den Überfall der Hamas verurteile. Doch kein Angriff, so schwerwiegend und grausam er auch sein möge, rechtfertige einen Bruch der UN-Völkermordkonvention von 1948.“ Tatsächlich ist die Klageschrift, die ja nicht nur für den Antrag auf vorläufige Maßnahmen, sondern auch für das Hauptverfahren gilt, ein zutiefst erschütterndes Dokument. Jede einzelne Aussage ist mit Quellen belegt; darunter finden sich UN-Organisationen ebenso wie Menschenrechtsorganisationen, israelische Medien oder Videos im Internet. Es dürfte sich dabei um die umfassendste Sammlung handeln, die derzeit zu finden ist. Die Frage, ob es sich um einen Genozid handelt oder nicht, wird unter allen rechtlichen Gesichtspunkten betrachtet. Wenn man diese Aussagen allerdings liest, sind sie in keiner Weise mit jenen Darstellungen in Übereinklang zu bringen, die man in den deutschen Medien findet. Das Argument, das die Süddeutsche anführt, findet sich auf der ersten von 84 Seiten, im ersten Punkt der Einleitung. Das sind die Sätze, die darauf folgen: 

„Die Handlungen und Unterlassungen durch Israel, gegen die sich Südafrika wendet, sind von völkermörderischem Charakter, weil sie darauf abzielen, einen bedeutenden Teil der nationalen, rassischen und ethnischen Gruppe der Palästinenser zu zerstören, den Teil der palästinensischen Gruppe im Gazastreifen (‚Palästinenser in Gaza‘). Die fraglichen Handlungen schließen die Tötung von Palästinensern in Gaza ein, ihnen körperliche und seelische Schäden zuzufügen, und ihnen Lebensbedingungen aufzuzwingen, die darauf berechnet sind, ihre physische Vernichtung herbeizuführen. Diese Handlungen können sämtlich Israel zugerechnet werden, das darin versagt hat, einen Genozid zu verhindern, und das in deutlicher Verletzung der Genozidkonvention einen Genozid begeht, und das zudem seine anderen grundlegenden Verpflichtungen nach der Genozidkonvention verletzt hat und weiterhin verletzt, darunter das Versagen, direkte und öffentliche Aufforderungen zum Genozid durch führende israelische Politiker und andere zu verhindern oder zu strafen.“ 

Für die Verhängung vorläufiger Maßnahmen, auch das führt die südafrikanische Klage aus, ist es nicht erforderlich, dass das Gericht den Vorwurf des Genozids bestätigt. Es ist nur erforderlich, dass es ihn für plausibel hält. Die Zuständigkeit des IGH ergibt sich (nicht nur) direkt aus der Konvention, in deren Artikel IX es heißt: „Streitfälle zwischen den Vertragschließenden Parteien hinsichtlich der Auslegung, Anwendung oder Durchführung dieser Konvention einschließlich derjenigen, die sich auf die Verantwortlichkeit eines Staates für Völkermord oder eine der sonstigen in Artikel III aufgeführten Handlungen beziehen, werden auf Antrag einer der an dem Streitfall beteiligten Parteien dem Internationalen Gerichtshof unterbreitet.“ Das bedeutet, es gibt keine Grundlage dafür, den IGH für nicht zuständig zu erklären. Und die Tatsache, dass dem südafrikanischen Argument der Eilbedürftigkeit weitgehend gefolgt wurde, ist ein Hinweis darauf, dass das Gericht dieser Auffassung folgt.

Südafrika legt außerdem ausführlich dar, welche Schritte unterhalb dieser Klage von seiner Seite unternommen wurden, um diesen Genozid zu beenden. Unter anderem beispielsweise ein mündlicher Protest, der am 10. November beim israelischen Botschafter erfolgte, die Rede des südafrikanischen Botschafters bei den Vereinten Nationen am 12. Dezember, und eine Verbalnote (das ist ein diplomatisches Schreiben) an die israelische Botschaft am 21. Dezember. Nun verbreiten deutsche Medien, diese Klage habe wenig Aussicht auf Erfolg. Die Vorhaltungen der Klage zu widerlegen, dürfte aber ausgesprochen schwierig werden. Die Genozidkonvention definiert Völkermord als eine von fünf Handlungen; vier davon werden durch die Klageschrift ausführlich belegt. Zum Zeitpunkt der Klage waren „mindestens 21.110 Palästinenser in Gaza getötet und über 55.243 weitere Palästinenser verletzt worden, viele davon schwer. Unter den Todesopfern sind mindestens 7.729 Kinder, nicht eingeschlossen die 4.700 Frauen und Kinder, die noch vermisst werden und vermutlich tot unter dem Schutt liegen. … Über 355.000 Wohnungen, die mehr als 60 Prozent des gesamten Bestands in Gaza darstellen, wurden beschädigt oder zerstört. 1,9 Millionen Palästinenser – annähernd 85 Prozent der gesamten Bevölkerung – sind Binnenflüchtlinge.“

Das sind nüchterne Fakten. Schon diese Zahlen werden nicht berichtet. „Israel hat die Krankenhäuser von Gaza bombardiert, mit Artillerie beschossen und belagert, nur noch 13 von 36 Kliniken sind noch teilweise funktionsfähig, und in Nord-Gaza ist kein völlig funktionsfähiges Krankenhaus mehr übrig. Das Gesundheitssystem in Gaza ist so gut wie zusammengebrochen, und es gibt Berichte von Operationen, darunter Amputationen und Kaiserschnitte, die ohne Betäubung durchgeführt werden.“ Lässt sich das bestreiten? Nein, die einzige Methode, wie mit diesen Tatsachen umgegangen werden kann, besteht darin, sie zu verschweigen.

„Die gesamte Bevölkerung von Gaza ist unmittelbar vom Hunger bedroht, und der Anteil der Haushalte, die von akuter Nahrungsunsicherheit betroffen sind, ist der höchste, der je verzeichnet wurde. … Experten warnen, dass das stille, langsame Sterben, das von Hunger und Durst verursacht wird, das gewaltsame Sterben, das die Folge israelischer Bomben und Raketen ist, bald übertreffen dürfte.“ Das ist nur die Einleitung der Argumentation. Über Dutzende Seiten folgen weitere Details. „In den zwei Monaten seit dem 7. Oktober 2023 überstieg die Zahl der getöteten Journalisten bereits jene aus dem gesamten Zweiten Weltkrieg.“ Oder folgender Satz des UN-Generalsekretärs: „Humanitäre Veteranen, die überall auf der Welt in Kriegsgebieten und Katastrophen tätig waren – Leute, die alles gesehen haben –, sie haben nichts gesehen wie das, was sie heute in Gaza sehen.“ Oder dies: „Die Sterblichkeit in palästinensischen Familien ist so hoch, dass die Ärzte in Gaza eine neue Abkürzung geschaffen haben: ‚WCNSF‘, das bedeutet ‚verletztes Kind, keine überlebenden Angehörigen‘ (wounded child, no surviving family).“

Aber es sind die zusätzlichen Informationen, die das Bild des Genozids abrunden. 352 Schulen in Gaza, 74 Prozent, sind zerstört. Für diejenigen, die vertrieben wurden, gibt es in ganz Gaza keinen sicheren Ort; es gibt vielfache Belege, dass die von Israel empfohlenen Fluchtwege ebenso unter Beschuss geraten wie die vermeintlich sicheren Fluchtziele. Nach Angaben von UN-Organisationen sind große Teile für humanitäre Versorgung gar nicht mehr erreichbar, selbst wenn genug Hilfslieferungen durchgelassen würden, weil die Straßen zerstört, Treibstoff Mangelware und Kommunikationslinien unterbrochen sind. Die britische Hilfsorganisation Oxfam wird mit der Aussage zitiert, das Nichthandeln des UN-Sicherheitsrats sei „eine ernsthafte Pflichtverweigerung“. Vier von fünf der hungrigsten Menschen weltweit, wird der UN-Generalsekretär nochmals zitiert, leben mittlerweile in Gaza. Es kommen Zeugen aus Krankenhäusern zu Wort, in denen die Kranken nicht nur um Nahrung, sondern sogar um Wasser flehen. „Das Welternährungsprogramm hat berichtet, dass es nur 1,5 bis 1,8 Liter sauberes Wasser pro Person und Tag gibt, für alle Anwendungen (Trinken, Waschen, Nahrungszubereitung, Reinigung und Hygiene). Das ist weit unter den 15 Litern pro Tag für ‚Krieg und hungersnotähnliche Situationen‘ oder der ‚Überlebensschwelle‘ von drei Litern täglich.“

Welche Auswirkungen das auf stillende Mütter und Neugeborene hat, muss man nicht näher ausführen. Aber es ist nützlich zu wissen, dass bereits vor dem 7. Oktober 68 Prozent der Bevölkerung von Gaza „unter ernster oder mäßiger Nahrungsmittelunsicherheit litten und 58 Prozent der Bevölkerung von humanitärer Hilfe abhingen“. In den Flüchtlingslagern des UN-Hilfswerks UNRWA, in denen jene Binnenflüchtlinge untergekommen sind, die noch das bessere Los gezogen haben, gibt es für 486 Personen eine Toilette, und eine Dusche für 4.500. Inzwischen ist eine Million Palästinenser im südlichsten Winkel von Gaza, in Rafah, zusammengedrängt. Das sind 12.000 Personen pro Quadratkilometer. So sieht die „katastrophale humanitäre Lage in dem abgeriegelten Küstengebiet“ tatsächlich aus, für die laut ZDF Israel „international immer mehr in die Kritik“ geraten sein soll. „Manche waren mehrfach Opfer israelischer Angriffe, wie die 12-jährige Dina Abu Mohsen – die von UNICEF interviewt wurde, nachdem sie ihre Eltern, zwei Geschwister und ein Bein bei einem israelischen Angriff auf ihr Zuhause verloren hatte –, die dann selbst starb, als das Krankenhaus, in dem sie behandelt wurde, von der israelischen Armee beschossen wurde.“ Nicht nur die Menschen, die gesamte Infrastruktur, selbst die kulturelle Erinnerung sind Ziele. Die Gerichte in Gaza wurden ebenso bombardiert wie das Zentralarchiv von Gaza-Stadt, sämtliche vier Universitäten, Moscheen, Kirchen und Museen. Darunter der alte Hafen von Gaza, ein römischer Friedhof und selbst das Gebäude, in dem sich vor einem Vierteljahrhundert Jassir Arafat und US-Präsident Bill Clinton trafen.

„Die israelische Armee – die die israelische Flagge über den Trümmern zerstörter palästinensischer Häuser und Städte aufrichtet, selbst auf dem Palästina-Platz in Gaza-Stadt, und die von Aufrufen aus der israelischen Regierung wie von außerhalb aufgerufen wird, ‚Gaza einzuebnen‘ und auf dem Schutt palästinensischer Häuser wieder israelische Siedlungen zu errichten – zerstört das Gewebe und die Grundlage palästinensischen Lebens in Gaza. Israel zwingt daher der Gruppe der Palästinenser in Gaza absichtlich Lebensbedingungen auf, die darauf abzielen, ihre Zerstörung herbeizuführen.“ Das ist einer der vier angeführten Punkte, die jeder für sich gemäß der Konvention einen Genozid darstellen. Wem das aber nicht genügt, der findet auch noch eine Zusammenstellung von Aussagen israelischer Politiker, die die „bestimmte Absicht“ zu einem Genozid belegen. Außer Ministerpräsident Benjamin Netanjahu und Staatspräsident Isaac Herzog sind das sechs israelische Minister, ein hochrangiger Parlamentsvertreter und eine ganze Reihe von Militärs. Mitnichten ein paar „umstrittene Äußerungen von rechtsextremen Politikern“, wie es das ZDF berichtet, nur um anschließend Netanjahu in Schutz zu nehmen; die Zusammenstellung, die von Seite 59 bis Seite 67 der Klageschrift reicht, genügt, um zu belegen, dass diese Äußerungen zwar in weiten Teilen der Welt das Kriterium „rechtsextrem“ erfüllen, dass aber die Bezeichnung „umstritten“ für das heutige Israel nicht zuzutreffen scheint.

Die südafrikanische Klageschrift liefert also nicht nur Belege für Handlungen, die den Kriterien eines Genozids entsprechen, sondern auch für entsprechende Absichten. Für die Vermutung eines Genozids, die für die vorläufigen Maßnahmen erforderlich ist, mehr als genug. Die Forderungen beschränken sich nicht nur auf eine Einstellung der militärischen Handlungen. Auch Vertreibungen, Verweigerung des Zugangs zu Wasser und Nahrung, zu medizinischer und humanitärer Versorgung und die Zerstörung der Infrastruktur müssen beendet werden. Untersuchungskommissionen muss der Zugang gewährt werden, die Beweise bezüglich des Vorwurfs des Genozids erheben und sichern können; Israel soll binnen einer Woche und danach in regelmäßigen Abständen dem Gericht über die Umsetzung Bericht erstatten, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird, und alle Handlungen unterlassen, die das Verfahren erschweren oder hinauszögern. Im Hauptverfahren geht es nicht nur um eine formelle Verurteilung, sondern auch um die strafrechtliche Verfolgung jener, die an Handlungen des Genozids beteiligt waren oder zu ihnen aufgerufen haben; zudem um Reparationen an die palästinensischen Opfer. 

Für den Internationalen Gerichtshof kein einfaches Verfahren. Der vorläufige Beschluss gegen Russland von 2022, der auf einer wesentlich schwächeren Grundlage beruhte, belegt, dass man bei diesem Gerichtshof nicht sicher von Neutralität ausgehen kann. Andererseits ist die südafrikanische Klage auch ein Angebot. Sie belegt dem Gericht gegenüber, dass es in einer auf dem Völkerrecht basierenden multipolaren Weltordnung eine ganz andere Rolle spielen könnte, als ihm in der „regelbasierten Weltordnung“ des Westens zugestanden wird, und es wird ihm nicht entgangen sein, dass die Stimmung 2024 global eine andere ist als zu Beginn des Jahres 2022. Das Ergebnis dieses Verfahrens ist also keineswegs so berechenbar, wie das die meisten deutschen Berichte vermuten. Die Klageschrift ist ein wuchtiges, argumentativ klares, schwer widerlegbares juristisches Dokument, und keinesfalls „unbegründet“, wie US-Außenminister Antony Blinken meinte. Die anstehenden Anhörungen können vielleicht Hinweise geben, wie das Gericht entscheiden wird; eine Entscheidung dürfte aber erst Ende Januar erfolgen. Sollte allerdings das Gericht den südafrikanischen Forderungen folgen, dürfte es für die USA sehr schwer werden, eine Erzwingung der Umsetzung durch den UN-Sicherheitsrat mit dem üblichen Veto zu verhindern.

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