Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung der früheren KZ-Sekretärin Irmgard F. wegen Beihilfe zum Massenmord bestätigt. Der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig verwarf die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe. Somit ist rechtskräftig, dass die 99-Jährige wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen und zum versuchten Mord in fünf Fällen zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt wurde.
Der Fall gilt als das womöglich letzte Strafverfahren zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Massenmorde.
Wie tagesschau.de schreibt, war Irmgard F. zwischen Juni 1943 bis April 1945 als Schreibkraft in der Kommandantur des Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig beschäftigt. Zu Beginn dieser Tätigkeit war sie 18 Jahre alt.
Durch ihre Arbeit habe die junge Frau den Verantwortlichen des Konzentrationslagers bei der systematischen Tötung von Inhaftierten Hilfe geleistet, hatte das Landgericht geurteilt. Auch unterstützende Tätigkeiten könnten rechtlich als Beihilfe zum Mord angesehen werden.
Durch ihre Arbeit habe die junge Frau den Verantwortlichen des Konzentrationslagers bei der systematischen Tötung von Inhaftierten Hilfe geleistet, hatte das Landgericht geurteilt. Auch unterstützende Tätigkeiten könnten rechtlich als Beihilfe zum Mord angesehen werden.
Die Verteidigung von Irmgard F. hatte Revision eingelegt. „Die Anwälte stellten unter anderem infrage, ob der Frau ein Vorsatz nachgewiesen werden kann“, heißt es in dem Beitrag. „Es sei nicht erwiesen, dass sie wirklich wusste, was in dem Lager vor sich ging. Zudem habe sich ihre Arbeit als Schreibkraft nicht wesentlich von ihrem vorherigen Job in einer Bank unterschieden. Sie habe aus ihrer Sicht ’neutrale Handlungen‘ ausgeführt.“
Dieser Argumentation seien die Bundesrichter nicht gefolgt. Der BGH habe die Einschätzung des Landgerichts Itzehoe bestpätigt, dass Irmgard F. durch ihre Dienstbereitschaft psychische Beihilfe zu den Mordtaten leistete. Über den Schreibtisch der Stenotypistin war fast die gesamte Korrespondenz des Lagers gegangen.
Nach Angaben des Dokumentationszentrums Arolsen Archives seien im KZ Stutthof und seinen 39 Außenlagern zwischen 1939 und 1945 etwa 110.000 Menschen aus 28 Ländern inhaftiert worden. Fast 65.000 überlebten nicht.
Bei der Verkündung verwies die Vorsitzende des 5. Strafsenats, Gabriele Cirener, auf das gesetzlich verankerte Prinzip: „Mord verjährt nicht.“