Das Bundesinnenministerium will dem Bundeskriminalamt (BKA) die Befugnis geben, künftig heimlich Wohnungen zu betreten und zu durchsuchen. Das BKA habe eine zentrale Position in der Strafverfolgung und zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus, dafür benötige es wirksame und moderne Instrumente in der analogen wie digitalen Welt, hieß es den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) zufolge aus Sicherheitskreisen.
Der Entwurf zur Reform des BKA-Gesetzes umfasse daher „die Befugnis zum verdeckten Betreten von Wohnungen als Begleitmaßnahme für die Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung“, also das Anbringen von Spähsoftware auf Desktops oder Smartphones, sowie die Befugnis „zur verdeckten Durchsuchung von Wohnungen“, heißt es im Bericht der RND-Zeitungen. Diese Instrumente sollten jedoch nur unter sehr hohen Hürden als letztes Mittel und allein zur Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden können,
Das BKA brauche „moderne Ermittlungsbefugnisse und -mittel“, zitieren die Zeitungen den stellvertretenden Vorsitzenden der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz. Gleichzeitig sei „völlig klar, dass es diese Befugnisse bloß im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung geben kann“. Das Bundesverfassungsgericht habe gerade beim Thema Lauschangriff und Umgang mit technischen Geräten klare Vorgaben gemacht. Unter diesem Gesichtspunkt sei der Gesetzentwurf zu prüfen, so der Politiker.
Normalerweise muss die Polizei bei Wohnungsdurchsuchungen den Beschuldigten und die Straftat nennen sowie angeben, was gefunden werden soll. Sie muss einen entsprechenden Antrag dann der Staatsanwaltschaft vorlegen, die ihn wiederum beim zuständigen Ermittlungsrichter stellt. Der Betroffene muss informiert werden. Ausnahmen sind lediglich bei Gefahr im Verzug möglich.