Gebrauchtwagen oder Schrott? EU will Gesetz

Viele Social-Media-Nutzer machen sich große Sorgen. Sie befürchten, bald können sie ihre Autos, die älter als 15 Jahre sind, nicht mehr reparieren.

shutterstock/Ollyy

Seit Wochen kursieren in sozialen Medien Videos und Beiträge, in denen sich Nutzer ihre Sorge äußern, dass die Europäische Union ihr altes Auto beschlagnahmen könnte. Laut diesen Beiträgen plant die Europäische Kommission, die Reparatur von Fahrzeugen zu verbieten, die älter als 15 Jahre sind und somit eine hohe Laufleistung haben.

Diese Ängste basieren auf einem Vorschlag der Kommission vom Juli 2023, berichtet das Nachrichtenportal Euronews. Damit wolle sie eine Richtlinie aus den 2000er Jahren zur Entsorgung von Altautos zu aktualisieren, um eine klarere Unterscheidung zwischen Gebrauchtfahrzeugen und Altautos zu schaffen.

Das Portal weist auf einen Bericht der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2021 hin, laut dem 2017 in Europa 3,8 Millionen Altautos vom legalen Automarkt verschwanden. Jedes Jahr werden dem Europäischen Kommission zufolge mehr als sechs Millionen Fahrzeuge als Abfall betrachtet.

Das Portal zitiert Adalbert Jahnz, Sprecher der Europäischen Kommission für Verkehr und Umwelt:

„Tatsächlich wissen wir, dass etwa ein Drittel der alten Autos, die Autos am Ende ihres Lebens sind, komplett aus den Statistiken der Mitgliedstaaten verschwinden. Das liegt daran, dass sie betrügerisch als Gebrauchtwagen verkauft werden. Diese Gebrauchtwagen zirkulieren nie tatsächlich auf unseren Straßen, sondern werden auf umweltschädliche Weise entsorgt und verschwenden viele der kostbaren Rohstoffe, aus denen Autos hergestellt werden.“ Das sei einer der Gründe, warum es so wichtig ist eine klare Definition dafür zu haben, was ein Gebrauchtwagen sei und was tatsächlich ein Auto sei, das das Ende seiner Lebensdauer erreicht habe.

Dieser Gesetzesvorschlag bedeutet also laut dem Bericht kein Reparaturverbot oder eine Verpflichtung, ein altes Auto zu entsorgen. Er sei auch noch nicht in Kraft getreten. Er müsse zunächst vom Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament validiert werden. 

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