Der Vorsitzende der Staatsduma, Wjatscheslaw Wolodin, hält die Wiederanwendung der Todesstrafe in Russland für schnell machbar. „In unserer Verfassung und im Strafrecht hat niemand die Todesstrafe abgeschafft“, sagte Wolodin am Dienstag bei einer Sitzung des russischen Parlamentsunterhauses. Für die Wiedereinführung seien weder Referenden noch andere Entscheidungsformen notwendig. Das Verfassungsgericht könne die Anwendung beschließen.
Eine Entscheidung über die Wiederanwendung der Todesstrafe müsse mit kühlem Verstand und nach einer Diskussion getroffen werden, fügte er hinzu. Bisher gilt ein Moratorium auf die Anwendung der Todesstrafe in Russland.
Nach seinem Austritt aus dem Europarat brauche sich Russland nicht mehr an die dort geltenden internationalen Vereinbarungen halten, fügte Wolodin hinzu. Das bis dahin letzte Todesurteil wurde in Russland 1996 unter Präsident Boris Jelzin ausgeführt. Danach wurde die Todesstrafe durch ein Moratorium ausgesetzt.
Russlands Nachbar Belarus führt als letztes Land in Europa noch die Todesstrafe aus.
Während sich der frühere Präsident Dmitri Medwedew bereits 2022 für die Wiedereinführung der Todesstrafe ausgesprochen hatte, äußerte sich der Chef des Verfassungsgerichts, Valeri Sorkin, damals dagegen. Wie am Montag aus dem Kreml verlautete, beteilige sich die Präsidialverwaltung nicht an der Diskussion zu diesem Thema.
Die Diskussion über die Abschaffung des Moratoriums über die Todesstrafe war nach dem Terroranschlag auf eine Konzerthalle am Freitag bei Moskau mit rund 150 Toten neu entbrannt.