Im Fall der Sabotage an den Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee vor rund zwei Jahren gibt es laut Medienberichten einen Haftbefehl. Wie die Zeitungen „Die Zeit“ und die „Süddeutsche Zeitung“ sowie der Sender ARD berichtet, habe der Generalbundesanwalt diesen beim Bundesgerichtshof erwirkt.
Laut diesen Berichten fällt der Verdacht auf einen Ukrainer, dessen letzter Aufenthaltsort in Polen gewesen sein soll. Mittlerweile sei er untergetaucht.
Die beiden Gaspipelines Nord Stream 1 und 2 wurden am 26. September 2022 durch mehrere Sprengungen beschädigt. Die Explosionen wurden in der Nähe der dänischen Ostsee-Insel Bornholm registriert und wenig später vier Lecks an drei der insgesamt vier Leitungen der Nord-Stream-Pipelines entdeckt.
Nord Stream 2 war wegen des Ukraine-Konflikts und der folgenden politischen Streitigkeiten noch nicht in Betrieb. Die Behörden mehrerer Länder nahmen Ermittlungen in dem Fall auf. Mittlerweile stellten Dänemark und Schweden die Verfahren allerdings ein.
(red/dpa)