Bei der Suche nach mutmaßlichen Terroristen und Schwerverbrechern sollen Bundeskriminalamt und Bundespolizei künftig auch Gesichtserkennungs-Software einsetzen dürfen. Wie ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte, sieht dies ein von Bundesinnenministerin Nancy Faeser diese Maßnahme vor.
So sollen die Ermittler etwa Internet-Videos von IS-Mitgliedern mit Bildern in den sozialen Netzwerken abgleichen können, um Hinweise auf den Aufenthaltsort der Islamisten zu erhalten, teilte das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ mit, das zuerst über das Vorhaben berichtet hat.
Die Ermittlungsbehörden drängen schon länger darauf, den Einsatz solcher Instrumente zu erlauben.
Die geplante Gesetzesänderung, die noch von Kabinett und Bundestag gebilligt werden muss, soll den Ermittlern einen biometrischen Abgleich mit Bilddaten aus dem Internet ermöglichen sowie eine automatisierte Datenanalyse mithilfe von Künstlicher Intelligenz.
Eine Echtzeit-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum – etwa durch Videoüberwachung an Bahnhöfen – ist nach Angaben des Ministeriums jedoch ausdrücklich nicht geplant.