Ricarda Lang legt ihre Einnahmen offen

Die Grünen-Co-Chefin Ricarda Lang hat jetzt auf ihrer Webseite ihre Einnahmen offengelegt. „Sie als Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, zu erfahren, was ich im Rahmen meiner Tätigkeit als Abgeordnete des Deutschen Bundestages verdiene und ob ich darüber hinaus weitere Einkünfte habe“, begründete sie diesen Schritt.

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Demnach verdiene sie laut diesen Angaben seit Juli 2023 durch ihre Arbeit als Bundestagsabgeordnete monatlich 10.591,70 Euro brutto. Im Jahr mache das über 125.000 Euro aus. Ein 13. Gehalt oder Zusatzleistungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhalte Lang nicht.

Darüber hinaus erhalte Lang einen pauschalen steuerfreien Kostensatz von fast 4800 Euro im Monat. Damit würden die Kosten abgedeckt, die anfallen, um ihr Mandat als Bundestagsabgeordnete auszuüben, etwa Miete, Einrichtung und Betrieb ihres Wahlkreisbüros, Tagungsgebühren oder Portokosten sowie Hotelkosten bei auswärtigen Terminen.

Außerdem erhalte sie Geld- und Sachleistungen, die dazu bestimmt seien, sie bei ihrer parlamentarischen Arbeit zu unterstützen, zitiert die „Wirtschaftswoche“ von Langs Webseite. Dazu gehören beispielsweise die Bereitstellung und Nutzung ihres eingerichteten Büros im Bundestag sowie des Informations- und Kommunikationssystems des Bundestages, also Telefon, Internet, E-Mail und entsprechender Software.

Für ihre Mitarbeiter, die sie bei ihrer parlamentarischen Arbeit unterstützen, stünden der Grünen-Chefin darüber hinaus 23.205 Euro pro Monat beziehungsweise rund 278.000 Euro im Jahr zur Verfügung. „Diese Summe erhalte ich nicht selbst, denn die Abrechnung der Gehälter für meine Mitarbeiter*innen erfolgt durch die Bundestagsverwaltung“, präzisiert die Politikerin.  

Neben ihrer Fahrkarte für die erste Klasse bei der Deutsche Bahn stünde ihr zusätzlich ein jährlicher Betrag von maximal 12.000 Euro zur Verfügung. „Davon zahle ich vor allem Büromaterial, Geräte wie Laptops mit Zubehör, Schreibgeräte, Briefpapier, die IT-Ausstattung meines Wahlkreisbüros, Mobiltelefone sowie Mobilfunk- und Festnetzverträge“, fügt sie hinzu.

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