Nach dem Stand von Ende August haben deutschlandweit rund 15.000 Menschen eine solche Änderung ihres Geschlechtsantrags angemeldet. Wie der „Spiegel“ schreibt, hatte die Bundesregierung bei der Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes mit ungefähr 4000 Fällen pro Jahr gerechnet.
Wie das Magazin berichtet, hat es für die Datenauswertung bei 53 weitgehend zufällig ausgewählten Kommunen Zahlen zu diesen Anmeldungen abgefragt. Die Stichprobe sei so gestaltet gewesen, dass ländliche Gemeinden, Klein- und Großstädte aus Ost- wie Westdeutschland enthalten waren. Bei der Auswertung der Ergebnisse sei auch berücksichtigt worden, dass sie der Einwohnerverteilung in Deutschland entspreche.
Umgerechnet auf die Bevölkerung gibt es in Deutschland laut diesen Angaben durchschnittlich 1,8 Anmeldungen zur Geschlechtsänderung auf 10.000 Einwohner. In größeren Städten sind es mit 2,5 Anmeldungen überdurchschnittlich viele. Kleinere Städte und Vororte verzeichnen der Hochrechnung zufolge 1,8 Anmeldungen pro 10.000 Einwohner, also genauso viele wie im bundesweiten Durchschnitt. In ländlichen Gebieten kommen noch 0,9 Anmeldungen auf 10.000 Einwohner. Zwischen Ost- und Westdeutschland gab es dabei keine Unterschiede gibt es zwischen Ost- und Westdeutschland.
Wer ein anderes Geschlecht annimmt, muss auch einen neuen Vornamen wählen, sofern der alte Name nicht zum neuen Geschlecht passt. Das wollen rund 97 Prozent der Anmelder tun. Minderjährige machen demnach rund fünf Prozent der bisher eingegangenen Anmeldungen aus.
Seit dem 1. August können sich Betroffene bei den Standesämtern anmelden. Danach gilt eine dreimonatige Wartezeit, bis der Geschlechtseintrag tatsächlich angepasst werden kann. Das Selbstbestimmungsgesetz tritt am 1. November 2024 in Kraft.