Mindestens 37 Abgeordnete von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken haben vor, einen Antrag im Bundestag einzubringen, der einen Verbot der AfD zum Ziel hat.
Der Antrag fordere das Bundesverfassungsgericht auf, über die Verfassungswidrigkeit der AfD zu entscheiden. Wie die „Welt“ schreibt, laufe die Arbeit an dem Antrag bereits seit mehreren Monaten. Die Initiative dazu ging vom CDU-Bundestagsabgeordneten Marco Wanderwitz aus.
Der Antrag sieht auch einen Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung vor. Sollte eine einfache Mehrheit im Bundestag den Antrag beschließen, würde ein Prozessbevollmächtigter einen ausführlichen Antrag ausarbeiten. Das Bundesverfassungsgericht müsste dann prüfen, ob der Verbotsantrag zulässig und begründet ist.
„Der Deutsche Bundestag beantragt beim Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes festzustellen, dass die Partei Alternative für Deutschland verfassungswidrig ist“, zitiert die „Welt“ aus dem Antrag. Hilfsweise soll festgestellt werden, dass die AfD von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen wird. Artikel 21 des Grundgesetzes besagt, dass Parteien dann verfassungswidrig sind, wenn sie darauf abzielen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen.
Allerdings gibt es vor allem innerhalb der Fraktionen von Union und SPD keine Einigung über den Antrag. Auch von Grünen und Linken werden Vorbehalte gemeldet. Nach aktuellem Stand ist eine Mehrheit im Bundestag unwahrscheinlich: Es wäre zu riskant, eine Partei mit hoher Wählerzustimmung zu verbieten. Kritiker warnen, dass der Ausgang des Verfahrens offen sei und es langwierig sein könnte – und der AfD im Falle eines Scheiterns sogar nutzen könnte.