Ein Einsatz von Bodentruppen durch ein Nato-Land in der Ukraine würde nach Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages nicht automatisch alle anderen Nato-Länder zu Konfliktparteien machen. Der betreffende Staat selbst zur Konfliktpartei. Das geht aus einem sogenannten Sachstand der Expertenabteilung des Bundestags hervor.
„Handelt der Nato-Mitgliedstaat dabei unilateral – also nicht im Rahmen einer vorher beschlossenen Nato-Operation und außerhalb militärischer Nato-Kommandostrukturen – werden dadurch weder die Nato als Ganzes noch die anderen Nato-Partnerstaaten zu Konfliktparteien“, zitiert die Deutsche Presse-Agentur aus dem Dokument.
„Engagieren sich Truppenteile eines Nato-Mitgliedstaates in Ausübung kollektiver Selbstverteidigung (Art. 51 VN-Charta) zugunsten der Ukraine in einem bestehenden Konflikt (zwischen Russland und der Ukraine) und werden dabei von der anderen Konfliktpartei (Russland) im Zuge des Gefechts im Konfliktgebiet attackiert, so stellt dies keinen Fall von Art. 5 Nato-Vertrag dar“, stellten Bundestag-Experten fest.
Das Dokument war auf Antrag der AfD-Abgeordneten Beatrix von Storch verfasst worden, die mit diesem Antrag auf die Äußerung des französischen Präsidenten Emmanuel Macron reagierte, ein Einsatz von Bodentruppen in der Ukraine wäre für die Zukunft nicht ausgeschlossen.
Eine solche Entwicklung und ihre Folgen erläuterten die Experten in ihrem „Sachstand“ wie folgt: „Ein militärisches Engagement französischer Bodentruppen zugunsten der Ukraine würde auf der Grundlage des kollektiven Selbstverteidigungsrechts nach Art. 51 VN-Charta erfolgen und wäre damit völkerrechtlich zulässig“, heißt es in dem Papier und weiter: „Eine militärische Reaktion Russlands gegen Ziele in Frankreich würde dagegen einen (völkerrechtswidrigen) „bewaffneten Angriff“ i.S.v. Art. 5 NATO-Vertrag darstellen, der die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Proklamation des Nato-Bündnisfalles begründete.“
Wie dpa unter Berufung auf ein Info-Blatt des Bundestags informiert, stellen die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags eine Unterabteilung aus acht Fachbereichen mit rund 100 Mitarbeitern dar, die auf Antrag einzelner Abgeordneter oder Gremien Recherchen vornimmt. Im Info-Blatt werde die Unterabteilung als „Denkfabrik des Parlaments“ bezeichnet.