Der Bundestag hat die Immunität des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner aufgehoben. Damit genehmigte das Parlament mit der Mehrheit aller übrigen Fraktionen die Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Politiker. Die AfD-Fraktion habe sich enthalten, teilte der Bundestag am Donnerstag mit.
Brandner sagte dem Nachrichtenportal t-online, er könne den genauen Grund für die Aufhebung seiner Immunität nicht nennen, sonst drohe ihm gegebenenfalls weiteres Ordnungsgeld. Hintergrund ist nach Informationen des Nachrichtenportals ein Rechtsstreit, den eine Journalistin mit Brandner wegen einer Äußerung ihr gegenüber führt. Er habe dabei lediglich von seinem „Recht auf Meinungsfreiheit“ Gebrauch gemacht, sagte Brander. Dem Bericht zufolge musste der Abgeordnete in dem Fall bereits ein hohes Ordnungsgeld zahlen, das ein Berliner Gericht verhängt hatte.
Ein Abgeordneter darf nur mit Genehmigung des Parlaments wegen einer strafbaren Handlung zur Verantwortung gezogen werden. Deswegen ist zuvor die Aufhebung der Immunität erforderlich.
„Brandner war schon vor seinem Einzug in den Bundestag als Abgeordneter in Thüringen durch beleidigende Wortmeldungen aufgefallen“, heißt es in der „FAZ“. „Im Landtag in Erfurt hatte er innerhalb von drei Jahren rund 30 Ordnungsrufe erhalten. Die Grünen hatte er als ‚Kinderschänder und Koksnasen‘ beschimpft, Gegendemonstranten in Jena als ‚Ergebnis von Sodomie und Inzucht‘. Als ihn eine Abgeordnete im Landtag einmal aufgefordert hatte, die Hose hochzuziehen, antwortete er: ‚Wenn ich Sie sehe, dann ziehe ich mir die Hose das nächste Mal runter‘.“