Parlamentsjuristen zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des geplanten „Demokratiefördergesetzes“. FDP-Vize Wolfgang Kubicki sieht das Vorhaben als gescheitert an.
„Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags zweifeln in einem Gutachten an der Verfassungsmäßigkeit des von der Ampel-Koalition geplanten Demokratiefördergesetzes“, berichtet am Sonntag das Nachrichtenportal WELT. Damit sollen „Projekte zur Demokratieförderung“ aus der Zivilgesellschaft langfristig finanziert werden können. In dem Gutachten, das der WELT vorliege, werde insbesondere die Gesetzgebungskompetenz des Bundes infrage gestellt.
Die Parlamentsjuristen zweifeln danach unter anderem an der Zuständigkeit des Bundes bei dem Thema, das auch von den Ländern geregelt werden könne. Sie bezeichnen laut dem Bericht das Vorgehen der Regierung als „wenig plausibel“ und „nicht zwingend“. Außerdem gehe es um die politische Bildung von Erwachsenen, die außerhalb der Gesetzgebungskompetenzen des Bundes liege.
Für FDP-Vizefraktionschef Wolfgang Kubicki, auch Vize-Präsident des Bundestages, ist eine Verabschiedung des Gesetzes durch das Parlament damit ausgeschlossen, berichtet das Portal. „Mit diesem Gutachten wird klar, dass diese Gesetzesvorlage auf einer unzulässigen Kompetenzanmaßung des Bundes beruht“, wird er zitiert. „Damit zerschellt das Demokratiefördergesetz nach den Vorstellungen von SPD und Grünen an der föderalen Wirklichkeit.“
Kubicki kritisiere insbesondere die federführenden Ministerinnen für Familie und Inneres, Lisa Paus (Grüne) und Nancy Faeser (SPD): „In ihrem vermeintlich heldenhaften Kampf gegen rechts haben Lisa Paus und Nancy Faeser das Recht offensichtlich beiseiteschieben wollen“.
Das Gesetz heißt vollständig „Gesetz zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung“. Es war bereits im Dezember 2022 vom Kabinett verabschiedet und im März 2023 erstmals im Bundestag beraten worden. Weitere Lesungen scheiterten danach am Widerstand der FDP.