Die Rückkehr der Reichsacht

Westeuropa agiert mittelalterlich, denn es ächtet Menschen hochoffiziell. Das Zukunftsprojekt EU etabliert eine Institution, die schon längst geächtet wurde.

Ein Beitrag von Roberto J. De Lapuente

Symbolbild, EU-Sanktionen
Quelle: Dieses Bild wurde mittels ChatGPT entwickelt.

Im letzten Jahr hat eine alte Institution ihre Renaissance erlebt – und es war die Europäische Union (EU), die diese Entwicklung bewerkstelligt hat. Vorher existierte jene Institution seit etwas mehr als zwei Jahrhunderten nicht mehr – doch bereits vorher fand sie schon keine Anwendung mehr. Die Rede ist von der Reichsacht, auch Reichsbann genannt. Dabei handelte es sich um eine Ächtung, die vom König bzw. vom Kaiser gegen Einzelpersonen und Städte ausgesprochen werden konnte. Die Ächtung stellte dabei eine sogenannte Fried- und Rechtloserklärung dar. Das bedeutete, dass das weltliche Oberhaupt in Misskredit geratene Personen zu einem rechtlosen Subjekt ernennen konnte – mit allen Konsequenzen. Wer in Misskredit geriet, entschied freilich er selbst, denn eine Gewaltenteilung im modernen Sinne kannte man noch nicht.

Die Acht galt nach Ausspruch im gesamten Heiligen Römischen Reich. Mit dem Ende des Reiches, im Jahre 1806, gab es diese Form der Ächtung nicht mehr. Schon vorher machten Regenten aber von diesem Mittel keinen Gebrauch mehr. Seit dem frühen 16. Jahrhundert oblag es dem Kaiser nicht mehr, ohne vorherige Prüfung mittels eines Verfahrens, eine solche Acht aussprechen zu können. Nach dem Dreißigjährigen Krieg wurde die Reichsacht durch sogenannte Reichsschlüsse ersetzt, die nicht mehr dem alleinigen Willen des Souveräns unterlagen. Die modernen Staatswesen, die sich im Laufe des 19. Jahrhunderts bildeten, kannten ein solche Acht nicht mehr. Gerichte entschieden nun über ein Strafmaß, das angemessen sein musste und den Bürger nicht völlig exkludieren durften – jedenfalls in der Theorie, denn die Geschichte des Rechtsstaates ist, wie so vieles in einer komplexen Welt, eine Geschichte voller Missverständnisse.

Die frühere Reichsacht

Die Reichsacht hatte für die Geächteten schwerwiegende rechtliche und soziale Folgen. Mit ihrer Verhängung verloren sie jeden Rechtsschutz innerhalb des Geltungsbereiches des Heiligen Römischen Reiches: Sie galten folglich als vogelfrei, durften ungestraft verletzt, beraubt, ja sogar getötet werden. Es war ihnen nicht mehr möglich, Klagen zu führen. Ihr Besitz konnte eingezogen oder zerstört werden, alle existierenden Verträge waren nichtig – und niemand durfte ihnen Unterkunft, Nahrung oder Hilfe gewähren. Wer es doch tat, machte sich strafbar. Man durfte überhaupt in keinerlei geschäftlichen Beziehungen zu einem Geächteten stehen. Häufig wurden Unterstützer bestraft – es war möglich, dass man im Falle der Hilfe eines Geächteten selbst geächtet zu werden. In vielen anderen Fällen wurde die Hilfe jedoch eher großzügig geduldet.

Gesellschaftlich bedeutete die Ächtung die vollständige Ausgrenzung und demgemäß der wirtschaftliche Ruin. Wer geächtet wurde, versuchte oft sich mittels Flucht am Leben zu halten – andere wählten ein Leben im Verborgenen. Politisch schwächte die Reichsacht die Stellung von Adeligen oder Städten ganz erheblich, da Lehen und Ämter aberkannt werden konnten. Die Reichsacht zerstörte familiäre Bindungen und machte ein normales Leben unmöglich. Manche Geächteten endeten in Armut. Die Reichsacht fiel individuell verschieden aus, sodass es auch möglich war, nicht flüchten zu müssen, sondern offiziell verbannt zu werden. Im Laufe der frühen Neuzeit konnte die Reichsacht durch Unterwerfung, Sühne oder die Gnade des Souveräns aufgehoben werden – vorher kam sie oft einem endgültigen Urteil gleich.

Die Geschichte der Reichsacht ist fluide. Im Laufe der Zeiten, die immer auch mit neuen Rechtsansichten einhergingen, variierte sie stark. Wann also letztmalig eine Person auf dem Boden des Deutschen Reiches geächtet wurde, lässt sich gar nicht so einfach ermitteln. Sicher ist nur, dass sie schon lange vor dem Ende des Reiches, Anfang des 19. Jahrhunderts, nicht mehr ausgesprochen wurde. Das neue deutsche Kaisertum ab 1871 griff diese deutsche Kaisertradition nicht neu auf – sie hätte damals auch aus der Zeit gefallen gegolten. Alina Lipp, Thomas Röper und Hüseyin Dogru waren folglich die ersten Geächteten seit einer verdammt langen Zeit im neuen Reich – der Europäischen Union. Die ersten beiden leben – um im Bild der alten Reichsacht zu bleiben – längst in der Verbannung und befinden sich in Russland. So fallen die Konsequenzen für sie recht bescheiden aus. Anders der Fall Dogru – und auch der neueste Ächtungsfall, der uns im letzten Dezember zur Kenntnis kam: Jacques Baud.

Vogelfrei 2.0

Besonders betroffen von der neuen Reichsacht sind der Journalist Hüseyin Dogru, wohnhaft in Berlin, und der ehemalige Oberst der Schweizer Armee Jacques Baud, der in Belgien lebt. Beide erleben die Reichsacht unmittelbar und direkt. Allen zwei sind die Konten eingefroren worden – der Umgang mit ihnen gilt als kritisch, letztlich auch als gefährlich, denn jeder Akt im Miteinander, der wie Unterstützung aussehen könnte, verbietet die EU. Geschäftliche Beziehungen zu ihnen sind untersagt – ihre Reisefreiheit eingeschränkt. Der Klageweg ist in der Theorie zwar grundsätzlich offen – aber in der Praxis stellen die Fälle Rechtsbeistände vor ein gravierendes Problem: Wie vertritt man Mandaten, die durch ein EU-Sanktionspaket bestraft wurden und nicht von jenem nationalen Rechtsstaat, in dem sie leben? Dogru und Baud wird vorgeworfen, russische Narrative zu verbreiten – eine Beweisführung liegt jedoch nicht vor. Die EU hält sich bedeckt – sie agiert wie ein Souverän aus längst vergangenen Tagen und hält ihre Vorwürfe vage. Mögliche Beweise oder Indizien bleiben Außenstehenden unzugänglich.

Die klassische Reichsacht konnte aus verschiedenen Gründen ausgesprochen werden. Ein häufiger Anlass war Ungehorsam gegenüber kaiserlichen oder gerichtlichen Anordnungen, etwa das Nichterscheinen vor Gericht oder die Missachtung eines Urteils. Auch Landfriedensbruch, also Raub, Mord, Fehden oder bewaffnete Gewalt, konnte zur Acht führen. Weitere Gründe waren Vertragsbruch, Nichtzahlung von Schulden, Rebellion gegen Kaiser oder das Reich, sowie der Bruch des Reichsfriedens. Bei Adeligen spielten zudem Machtkämpfe, Bündnispolitik oder Konflikte mit dem Kaiser eine Rolle. In religiösen Konflikten konnte auch Ketzerei oder die Missachtung kirchlicher Beschlüsse zur Ächtung beitragen.

Dogru und Baud wirft man also Ungehorsam vor – so könnte man das interpretieren. Oder ist es doch eine besondere Form des Landfriedensbruches? Die Folgen, die sie aufgrund der Acht ertragen müssen, gleichen denen der früheren Geächteten – wenngleich sie nicht auf eine Weise vogelfrei sind, dass jedermann ihnen das Leben nehmen kann. Das nennt man dann wohl die »Segnungen des Fortschrittes«. Dennoch sind sie im Augenblick nahezu rechtlos – ihnen wird nicht der Prozess gemacht, aber sie fühlen sich so wie jener Franz K. aus dem gleichnamigen Roman Franz Kafkas: Alles bleibt in der Schwebe, seltsam schemenhaft – die Vorwürfe arbeiten vermutlich im Geächteten, bis er mürbe ist und sich schuldig fühlt. Die Reichsacht war sicherlich immer auch ein Stück weit psychischer Terror – auf diese Weise wurde die Institution der Reichsacht aber bislang noch nie erforscht.

Die EU im Mittelalter

Die heute Geächteten werden zudem, anders als zur damaligen Zeit, mundtot gemacht – ihnen wird die Publikation erschwert. Die Geächteten des Mittelalters hatten solche Formen der Mitteilung noch nicht – es reichte, sie für rechtlos zu erklären. Die Acht der EU, dem neuen umspannenden Reich, erklärt die Betroffenen auch für nicht geschäftsfähig. Sie mordet also nicht, erlaubt niemanden, die Geächteten körperlich anzutasten – aber das ist auch nicht notwendig, denn man setzt sie dem sozialen Tod aus. Wie einst gibt es kein Mittel, um die Acht auszusetzen – die EU äußert sich auch nicht dazu, wie die Maßnahmen gegen die Geächteten beendet werden können. Will sie wie die Herrscher früher, dass man sich ihr in einem öffentlichen Akt unterwirft? Wird sie irgendwann einen Gnadenakt erlassen?

Der Kurs dieser Europäischen Union gilt als klar: Voran soll es gehen – in eine neue Zeit. Ja, das Bündnis befindet sich bekanntlich in einer Zeitenwende. Die Herrscherin dieses Reiches hat viel dafür getan, dass sich der Wind in Westeuropa dreht. Die EU soll nach vorne streben, der Zukunft ins Auge blicken – geführt wird der westliche Teil des Kontinents von einer toupierten Hybris, die nun auch wegen dieser Formierung einer neuen Reichsacht, endlich jedermann ins Auge stechen sollte: Denn das ist kein Zukunftsmodell, sondern der Rückgriff auf ein Institut, das längst von der Geschichte außer Kraft gesetzt wurde. Die Europäische Union unterwandert die Rechtsstaatlichkeit und schwingt sich auf zu einer Instanz, die angeblich das Recht in sich vereint sieht, einzelne Personen hochoffiziell zu ächten.

Wir haben es hier mit einem Rückfall in mittelalterliche Betrachtungs- und Handlungsweisen zu tun – die Acht war eine Prozedur aus der voraufklärerischen Zeit. Sie ist das Institut einer Zeit, in der es Gewaltenteilung noch nicht gab. Das sagt so gut wie alles über die heutige EU aus. Denn das die politische Macht kontrolliert und die sich daraus ergebende Gewalt geteilt werden muss, um Machtmissbrauch vorzubeugen, scheint ihr in ihrem Vorgehen nicht in den Sinn kommen zu wollen. Diese EU weist nicht in die Zukunft, sondern in eine bittere Vergangenheit. Sie bugsiert Westeuropa geradewegs in ein dunkles Zeitalter, in der Rechtsstaatlichkeit aufgeweicht wird, um durch tyrannische Akte ersetzt zu werden. Die EU kultiviert die Angst und stößt damit den ganzen Westen des Kontinents in eine tiefe Sinnkrise. Nun wird schon darüber debattiert, ob man den Journalisten Roger Köppel sanktionieren (das heißt: ächten) sollte – und jeder Artikel, der das Phänomen betrachtet, könnte bereits als Einladung zur Ächtung gelesen werden. Diese Reichsacht 2.0 ist nicht nur eine Schande, sondern Ausdruck des westeuropäischen Niederganges.

Roberto De Lapuente

Roberto J. De Lapuente, Jahrgang 1978, ist gelernter Industriemechaniker und betrieb acht Jahre lang den Blog »ad sinistram«. Von 2017 bis 2024 war er Mitherausgeber des Blogs »neulandrebellen«. Er war Kolumnist beim »Neuen Deutschland« und schrieb regelmäßig für »Makroskop«. Seit 2022 ist er Redakteur bei »Overton Magazin«. De Lapuente hat eine erwachsene Tochter und wohnt in Frankfurt am Main.
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