Eine unbewiesene Geschichte, die ein Land bewegte

Scheinbar ein ganzes Land wurde durch eine Geschichte mobilisiert, die es so gar nicht gab. Das hat nun ein Gericht endgültig bestätigt. Aber wen interessiert das noch?

Ein Beitrag von Roberto J. De Lapuente

Wannsee
Asif MasimovCC BY 3.0, via Wikimedia Commons

Am 23. November 2023 traf sich in Potsdam eine Gruppe, um dort über Remigration – Abschiebungen – zu sprechen. Anfang 2024 berichtete die sogenannte Rechercheplattform Correctiv von dem Treffen. Schnell entstand aus dem Bericht, den auch große Medien aufgriffen, eine gesellschaftliche Mobilisierung. Wenige Tage danach gehen daraufhin in ganz Deutschland Menschen auf die Straße, um gegen rechts zu demonstrieren. Im Laufe der folgenden Wochen wird jenes Treffen immer wieder behandelt. Es wird als Beleg dafür genommen, dass die Übernahme der Rechten kurz bevorstehe. Die damalige Bundesregierung unterstützt die Proteste – Proteste, die der in einer tiefen Krise steckenden Ampelkoalition wohltun, denn sie verlagern die Schwerpunkte in der öffentlichen Debatte.

Immer wieder rufen Nichtregierungsorganisationen zu Protesten auf, die auch die noch im Amt befindliche Regierung stützen sollen und die wiederum Gelder auf die Konten »der Zivilgesellschaft« überweisen lässt. Einige Teilnehmer des Treffens, das in der Öffentlichkeit geschichtsvergessen als Wannsee-Konferenz 2.0kursiert, klagen daraufhin auf Unterlassung. Mit Teilerfolgen. Gestern nun der vorerst letzte Akt: Das Landgericht Berlin II hat dem Recherche-Netzwerk Correctiv in einem presserechtlichen Verfahren teilweise untersagt, bestimmte Aussagen über jenes Treffen in Potsdam zu verbreiten. Zwar ist nun nicht die ganze Geschichte hinfällig, könnte man nun schlussfolgern: aber das Herzstück der damaligen Recherche wurde kassiert, was nahelegt, dass die Story in der Tat völlig verbrannt ist.

Ein Ausflug zum Wannsee

Geklagt hatte die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen mehrere Passagen aus einer Correctiv-Recherche, die Inhalt und Zielsetzung des Treffens beschrieben. Das Gericht untersagte insgesamt drei Aussagen. Dazu gehört erstens die Darstellung, bei dem Treffen sei ein »Masterplan zur Ausweisung [auch] deutscher Staatsbürger« besprochen worden. Zweitens wurden Formulierungen beanstandet, die den Eindruck erwecken, bei dem Treffen seien konkrete, bereits ausgearbeitete politische Maßnahmen oder Programme zur Umsetzung solcher Vorhaben beschlossen oder auch nur geplant worden. Drittens untersagte das Gericht verallgemeinernde oder zugespitzte Darstellungen, die die Inhalte des Treffens als eindeutig feststehende Tatsachen mit weitreichenden gesellschaftlichen Folgen darstellen. Diese seien nach Auffassung des Gerichts nicht hinreichend belegt. Correctiv hat angekündigt, dagegen Berufung einzulegen.

Insgesamt stellt die Entscheidung aus Berlin einen Teilerfolg für die Klägerseite dar. Sie betrifft jedoch nur einzelne Aussagen und nicht die gesamte Recherche, deren grundlegender Inhalt damit rechtlich zunächst unberührt bleibt. Gleichwohl entriss man Correctiv, das immer wieder betonte, dass die grundsätzliche Story stimme, die Deutungshoheit über die damaligen Geschehnisse. Natürlich kann es weiterhin zutreffen, dass in Potsdam derlei Dinge besprochen wurden – beweisen lässt es sich indes nicht. Correctiv hatte die Geschichte jedoch im einem Ton der Wahrhaftigkeit vorgetragen, der jeden Zweifel ausschloss. Andere Medien unterstrichen den vermeintlichen Wahrheitsgehalt, indem sie die Recherche nicht kritisch beäugten, sondern gewissermaßen ungeprüft übernahmen.

Von Anfang an gab es jedoch Zweifel am Recherchebericht, der zunächst nicht direkt deutlich machte, dass Correctiv in den Räumlichkeiten zugegen war, in denen sich die Akteure zum Treffen versammelten. Die Rechercheplattform behauptete allerdings, dass es Insider gegeben habe, die später als Quellen fungierten. Belegen lässt sich das freilich – Quellenschutz – nicht. Alles in allem blieb die damalige Recherche sehr oberflächlich, sie wucherte mit Tatsachen, die zumindest stark hinterfragbar waren – das Landgericht Berlin II sah es offenbar ganz ähnlich.

Eine vage Geschichte als Mobilisierungshelfer

Zumindest an den Formulierungen stieß sich das Gericht. Man könnte nun also berechtigterweise festhalten, dass die Story niemals auf diese Weise hätte veröffentlicht werden dürfen – nicht im Brustton der Überzeugung, die quasi eine Unfehlbarkeit der damals erhobenen Behauptungen stark nahelegten. Der Recherche hätte ein großer Schuss Demut gutgetan, mehr spekulative Elemente – ob sie dann dem Publikum etwas nähergebracht hätte, was sich so oder ähnlich zutrug, sei mal dahingestellt. Die vermeintliche Überzeugungskraft, die in dem tatsächlichen Bericht aus dem Januar 2024 steckte, hätte es jedoch sehr erschwert, das ganze Land – den Ausschnitt, den die veröffentlichte Meinung zeigt – zu mobilisieren.

Die Dynamik wäre wohl gar nicht auf diese Weise entstanden. Doch die zugespitzte Erzählung kam zur richtigen Zeit und entfaltete eine Stimmungslage, die den öffentlichen Diskurs hysterisierte und sich sofort zur moralischen Gewissheit auswuchs, die freilich nicht mehr hinterfragt werden durfte. Wer doch Zweifel äußerte, sah sich schnell dem Verdacht ausgesetzt – wir kennen das bereits –, die falsche Seite zu unterstützen. Hat sich die Öffentlichkeit also durch einen Bericht verführen lassen, der durch unsaubere journalistische Arbeit manipulierte? Ist es nicht das, was man »den Rechten«, also Menschen aus unserer Mitte, die eine eher konservative Sicht auf die Dinge pflegen, unterstellt? Sich leicht manipulieren und verführen zu lassen? Unausgegorenen Geschichten auf dem Leim zu gehen?

Das gestrige Urteil ist insofern auch für jene peinlich, die damals mit Inbrunst verkündeten, dass spätestens mit diesem angeblichen Remigrationsplan ein Ende ihrer Zurückhaltung gekommen sei, die Schilder malten und hochhielten, zu Demonstrationen liefen und davon erzählten, ein 1933-Erlebnis zu haben. Diese Bürger, die für sich in Anspruch nehmen, besonders kritische Zeitgenossen zu sein, haben dem Bericht unhinterfragt Glauben geschenkt, obgleich sich schon anfangs Fragen aufdrängten, auch weil der Recherchebericht, den Correctivonline stellte, recht konfus geschrieben war – man spürte dem Text den Schwerpunkt der Skandalisierung an, ihm fehlt – um es nochmals zu sagen – die notwendige sachliche Gelassenheit. Obgleich sich das Potsdam-Treffen im November 2023 ereignete, benötigte Correctiv noch anderthalb Monate bis zur Veröffentlichung: Warum kam am Ende ein Bericht heraus, der wie mit der heißen Nadel gestrickt schien? Was das Konfuse des Berichtes, der an den notwendigen Stellen der Frage ausweicht, wie man so genau wissen konnte, was da drinnen besprochen wurde, etwa kalkulierte Absicht?

Kampf für rechts

Im Grunde wäre die Entscheidung des Gerichts auch ein Schlag ins Gesicht derer, die gegen rechts kämpfen, die das weitere Wachstum der Alternative für Deutschland (AfD) verhindern wollen. Die Frage ist jetzt nur, ob sie überhaupt davon erfahren. Denn so total die Medienlandschaft im Januar 2024 sich des Correctiv-Berichtes annahm, so zurückhaltend ist sie nun, da man durch richterliche Einschätzung zu der Einsicht gelangte, dass das Herzstück der Recherche gar nicht mehr auf diese Weise sagbar ist. Die Geschichte, die nicht zulässig formuliert wurde, hat sich ins Kollektivgedächtnis der Gesellschaft gegraben. Ob man das überhaupt nochmal einfangen kann – altbekanntes Motto: Calumnia, audacter semper aliquid haeret, wie schon der alte Mittelitaliener wusste –, ist fraglich. Unmöglich ist es jedoch, wenn keiner die überlebte Story von einst berichtigt und geraderücken möchte.

Interessiert es überhaupt noch jemanden in Politik, Medien und Vorfeldorganisationen? Kümmert es den willfährigen und verführbaren Bürger? Ganz offenbar scheint Deutschland ein Ort zu sein, an dem man Geschichten schätzt, weniger den Wahrheitsbezug und die Verifizierbarkeit von Behauptungen. Hier lebt man narrativ, orientiert sich an Erzählungen – wenn die sich morgen schon als unzutreffend erweisen, dann winkt man ab: denn Geschichten müssen offenbar in erster Linie Dynamiken entfalten, Lebenslügen stützen und einem bestimmten Lifestyle dienen. Ob sie im Kern wahr sind oder zumindest Zweifel offenhalten, ist scheinbar nicht von Belang. Die Welt als Wille und Vorstellung – nicht als Wahrheit und Realitätssinn. Journalistische Standards sind daher als zweit- oder drittrangig zu betrachten. Man schätzt den guten Erzähler: Claas Relotius war eben kein Zufall, denn der Mann erzählte genau die Geschichten, die sich ein breites Publikum und auch seine Berufskollegen wünschten.

Gleichwohl sind es aber auch Peinlichkeiten wie jene, die den Kampf gegen rechts, eher zu einer Werbekampagne für rechts werden lassen. Die Bürger spüren in den letzten Monaten wohl immer mehr, dass mit Speichel vor dem Mund Kampagnen gefahren werden, die am Ende dann auch noch so schlecht geplant wurden, dass sie peinlicherweise durchschaut werden – man denke nur, wie vor einigen Wochen der Bericht des Verfassungsschutzes, der in den letzten Tagen der Innenministerin Nancy Faeser veröffentlicht wurde, vom Bundesverfassungsgericht für relativ nichtig erklärt wurde. Während Verführer und noch immer leicht zu Verführende also alles ausblenden, was ihrem Weltbild nicht entspricht, formiert sich eine immer stärker werdende Phalanx, die die fehlende Demut des Medienbetriebes und seiner Zuträger spürt und die am Ende dort landet, wo man sie ja um Gottes willen nicht haben will: in der Nähe der AfD.

Roberto De Lapuente

Roberto J. De Lapuente, Jahrgang 1978, ist gelernter Industriemechaniker und betrieb acht Jahre lang den Blog »ad sinistram«. Von 2017 bis 2024 war er Mitherausgeber des Blogs »neulandrebellen«. Er war Kolumnist beim »Neuen Deutschland« und schrieb regelmäßig für »Makroskop«. Seit 2022 ist er Redakteur bei »Overton Magazin«. De Lapuente hat eine erwachsene Tochter und wohnt in Frankfurt am Main.
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