Im Streit um die Berichterstattung von Correctiv zu dem Treffen in Potsdam hat das Landgericht Hamburg auf Antrag des Juristen und CDU-Mitglieds Ulrich Vosgerau eine einstweilige Verfügung erlassen. Wie dpa unter Berufung auf einen Gerichtssprecher berichtet, hat das Medienhaus in seinem Bericht vom 10. Januar den Antragsteller in einer Passage falsch wiedergegeben.
In dem Bericht hatte es geheißen, Vosgerau halte den Vorschlag, „man könne vor den kommenden Wahlen ein Musterschreiben entwickeln, um die Rechtmäßigkeit von Wahlen in Zweifel zu ziehen, für denkbar: Je mehr mitmachten, stimmt er zu, umso höher die Erfolgswahrscheinlichkeit.“
Der Jurist habe in seinem Antrag an das Gericht deutlich gemacht, dass er ein massenhaftes Vorgehen gerade nicht befürworte. Dagegen habe Correctiv die Äußerungen Vosgeraus zu dem Thema nicht konkret vorgetragen. Die Kammer sei darum in seinem Beschluss vom 26. Februar von der Unrichtigkeit des Zitats ausgegangen, hieß es. Vosgerau stehe ein Unterlassungsanspruch zu (Az. 324 O 61/24).
In zwei weiteren Punkten hatte der Antragsteller allerdings keinen Erfolg, meldet dpa. Dabei sei es zum einen um die Formulierung von Correctiv gegangen: „An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in Sellners Vortrag will er sich aber nicht erinnern können“. Vosgeraus Antwort auf eine Nachfrage sei zutreffend wiedergegeben worden, entschied das Gericht. Auf dem Treffen im November hatte der frühere Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner, nach eigenen Angaben über „Remigration“ gesprochen.
Zum anderen habe sich das Landgericht mit der Darstellung von Correctiv befasst, Vosgerau habe im Zusammenhang mit Briefwahlen über „Bedenken in Bezug auf junge Wählerinnen türkischer Herkunft, die sich keine unabhängige Meinung bilden könnten“, gesprochen und dies im Nachhinein auch bestätigt. Das Medienhaus habe Vosgeraus Antwort auf eine Nachfrage in zulässiger Weise zusammengefasst.
Correctiv kann gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch einlegen.