Das Landgericht Hamburg hat dem Magazin „Forbes“ die Aussage untersagt, der russische Unternehmer Alischer Usmanov habe sich als Strohmann wiederholt für den russischen Präsidenten Wladimir Putin eingesetzt und dessen geschäftliche Probleme gelöst. Das Magazin habe keinen Sachverhalt vorgetragen, aus dem sich dies ergebe, heißt es in dem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil vom 19. Januar. Vor Gerichten der Europäischen Union geht Usmanov parallel dazu gegen die gegen ihn verhängten Sanktionen vor.
Im Zentrum des Hamburger Verfahrens stand die Passage: „Usmanov has repeatedly fronted for Putin and solved his business problems, according to the expert.“ Diese Passage findet sich fast wörtlich auch in der EU-Sanktionsliste („Usmanov has reportedly fronted for the President of the Russian Federation Vladimir Putin and solved his business problems.“)
Das Gericht wertete die Aussage als unwahre Tatsachenbehauptung. Die Aussage sei auch dann als rechtswidrig einzuordnen, so die Kammer, wenn man sie − wie von der Gegenseite vorgetragen − als Meinungsäußerung werte. Dafür fehle es an den entsprechenden Anknüpfungspunkten.
Usmanovs Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel sagte, der Rat der EU rechtfertige Sanktionen mit Fake News, deren Verbreitung nun gerichtlich untersagt worden sei.
Das Gericht hatte unter anderem die korrekte Übersetzung ins Deutsche diskutiert. Es folgte einer von Usmanovs Anwälten vorgelegten Übersetzung, nach der Usmanov „als Strohmann“ fungiert haben soll.
Das Gericht untersagte dem Magazin unter anderem auch die Aussage, Usmanov besitze Immobilien in München sowie die Aussage, er habe von Putins Telekommunikationsminister Leonid Reiman Anteile an dem Mobilfunkanbieter Megafon gekauft.
„Usmanov steht auf den Sanktionslisten der EU, den USA und Australiens, weil er im Technologiesektor der Russischen Föderation tätig war oder ist“, schreibt die „Welt“. „Von diesen Listen möchte Usmanov wieder herunterkommen und wehrt sich gegen Hausdurchsuchungen und Berichte über ihn.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. „Forbes“ kann innerhalb eines Monats Rechtsmittel einlegen.
(red/dpa)