Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative (JA) als gesichert extremistische Bestrebung einstufen und behandeln. Das hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom Montag entschieden, wie das Gericht nun mitteilte. Wie „Der Spiegel“ schreibt, lasse sich bei der in dem Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung feststellen, „dass zur Überzeugung des Gerichts feststeht, dass es sich bei der JA um eine extremistische Bestrebung handelt“.
Die JA vertrete weiterhin „einen völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff“, lautet die Begründung. Eine zentrale politische Vorstellung der JA seien der Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand bei weitgehendem Ausschluss „ethnisch Fremder“. Dies stelle einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar.
Hinzu komme bei der JA eine „fortgeführte massive ausländer- und insbesondere islam- und muslimfeindlichen Agitation“, wird laut dem „Spiegel“ in der Begründung festgestellt. Asylbewerber und Migranten würden „pauschal verdächtigt und herabgewürdigt. Einwanderer werden allgemein als Schmarotzer und kriminell bezeichnet oder in anderer Weise verächtlich gemacht und dadurch in ihrer Menschenwürde missachtet.“
Als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz die JA bereits 2019 eingestuft. Eine Klage dagegen wies das Kölner Verwaltungsgericht im März 2022 ab.
Wie „Der Spiegel“ schreibt, attestierte das Verfassungsschutz die JA im April 2023 eine „inhaltliche Verfestigung und teils auch Verschärfung der extremistischen Positionen“. Dagegen gingen die AfD und JA im Juni 2023 per Klage vor und beantragten, vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren. Diesen lehnte das Verwaltungsgericht Köln nun ab. Gegen die nun veröffentlichte Entscheidung ist eine Beschwerde möglich.
Ab dem 12. März befasst sich das Oberverwaltungsgericht mit den Berufungen der AfD sowie der JA gegen die Entscheidungen des Kölner Verwaltungsgerichts zu ihren jeweiligen Einstufungen durch den Verfassungsschutz als Verdachtsfall.