Nach der vorläufigen Aussetzung des Verbots des Magazins «Compact» steht nun der Termin für eine grundsätzliche Entscheidung darüber fest. Wie eine Gerichtssprecherin mitteilte, ist das Hauptsacheverfahren für den 12. Februar 2025 am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angesetzt worden. Eine Fortsetzung sei am 13. und 14. Februar möglich.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte das von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erlassene Verbot des Magazins vorläufig aufgehoben und dabei insbesondere Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots geäußert. Damit darf das Magazin unter bestimmten Auflagen vorerst wieder erscheinen. Die endgültige Entscheidung wird nun in rund einem halben Jahr im Hauptsacheverfahren erwartet.
Faeser hatte das Magazin am 16. Juli verboten und es als «zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene» bezeichnet. Sie betonte, dass es gut sei, dass solche Verbote in einem Rechtsstaat gerichtlich überprüft werden könnten.
Faeser verwies darauf, dass frühere Verbotsverfügungen ihres Ministeriums vor Gericht Bestand gehabt hätten. Sie räumte jedoch ein, dass man «in Teilen verloren» habe und bezeichnete den Vorgang als «ganz normal». Nach dem vorläufigen Scheitern des «Compact»-Verbots wurde Faeser von FDP, AfD und der Union scharf kritisiert.
(red/dpa)