An einer Entscheidung zur Stationierung weitreichender US-Waffensysteme in Deutschland muss das Parlament nicht beteiligt werden. In einer aktuellen Kurzinformation führte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages aus, dass sich die für das Jahr 2026 geplante Stationierung „im Rahmen des Nato-Bündnissystems abspielen“ dürfe.
Die Rechtsgrundlagen aufgrund derer die Bundesregierung ohne weitere Einbindung der legislativen Gewalt eine Zustimmung erteilen könnte, dürften demnach der Nato-Vertrag sowie der Aufenthaltsvertrag, der die Rechtsstellung ausländischer Streitkräfte in Deutschland regelt, in Verbindung mit den dazugehörigen Zustimmungsgesetzen sein.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte Befürchtungen zurückgewiesen, die geplante Stationierung könnte zu einer Eskalation mit Russland führen. Er betonte, die Waffen dienten der Abschreckung.
Mehrere SPD-Politiker hatten diesbezüglich Bedenken geäußert. Nach Ansicht des früheren SPD-Vorsitzenden Norbert Walter-Borjans müsse im Bundestag über eine solche Entscheidung gesprochen werden. Auch Unionsfraktionsvize Johann Wadephul hatte die Stationierung zwar begrüßt, aber zugleich eine Debatte im Bundestag dazu gefordert.
Die fraktionslose Abgeordnete Joana Cotar hatte den Wissenschaftlichen Dienst um eine rechtliche Einschätzung zur Frage einer Befassung des Bundestages gebeten. Sie sagte, im Umgang mit Russland, insbesondere mit Präsident Wladimir Putin, seien eine „klare politische Haltung“ und „Zeichen der Stärke“ notwendig. Das setzten Deutschland und die USA mit dieser Entscheidung nun um. Cotar hatte ihren Austritt aus der AfD 2022 unter anderem mit einer „Anbiederung“ der Partei an Russland, China und den Iran begründet.
(red/dpa)