Ex-Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen hat am Freitagabend Klage beim Verwaltungsgericht Köln gegen seine frühere Behörde eingereicht.

Ex-Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen hat am Freitagabend Klage beim Verwaltungsgericht Köln gegen seine frühere Behörde eingereicht.
Wie Maaßen am Samstag der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, umfasst die Klageschrift 40 Seiten und 165 Seiten Anlagen. Daraus geht hervor, dass sich Maaßen gegen den Umstand wendet, „dass er von der Beklagten/Antragsgegnerin als Beobachtungsobjekt eingestuft wurde bzw. aktuell behandelt wird“.
Ende Januar war bekannt geworden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Daten zu seinem ehemaligen Präsidenten im Informationssystem der Behörde im Bereich Rechtsextremismus gespeichert habe.
Wie Maaßen in einem dpa-Gespräch mitteilte, werfe er der Bundesinnenministerin Nancy Faeser vor, den Inlandsgeheimdienst „zur Beobachtung von Regierungsgegnern“ einzusetzen. „Regierungsgegner sind keine Verfassungsfeinde“, betonte er. „Sie verstößt damit in schwerer Weise gegen ihre Amtspflichten und beschädigt damit die freiheitliche Demokratie.“ Das sei der Grund für das Einreichen der Klage gewesen. Faeser sei als Innenministerin „untragbar“ und müsse „umgehend abgesetzt werden“, erklärte er.
In der Klageschrift werde gefordert, dass der Verfassungsschutz unterlassen soll, Informationen, personenbezogene Daten, Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen zu Maaßen zu sammeln, auszuwerten, zu erheben und zu speichern.
In der Schrift werden der Behörde rechts- und verfassungswidrige Handlungen vorgeworfen. Für eine Beobachtung oder Einstufung Maaßens Einzelperson fehle eine Rechtsgrundlage.
Mitte Februar hatte Maaßen den von ihm bis dahin geleiteten Verein WerteUnion in eine Partei umgewandelt.