Messerangriff in Aschaffenburg: Verdächtiger in Psychiatrie – massives Behördenversagen steht im Raum

  • POLITIK
  • Januar 24, 2025
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Ein Mann greift offensichtlich wie aus dem Nichts Menschen in einem Park an. Zwei von ihnen sterben, drei werden schwer verletzt. Nun hat eine Ermittlungsrichterin eine Entscheidung gefällt.

Was genau geschah, müssen nun die Ermittlungen zeigen. Daniel Löb/dpa

Aschaffenburg – Nach der Messerattacke von Aschaffenburg mit zwei Toten hat eine Ermittlungsrichterin am Amtsgericht eine einstweilige Unterbringung des Verdächtigen in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Dort befinde der Mann sich inzwischen, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in einer gemeinsamen Presseerklärung mit. Der Unterbringungsbefehl erging den Angaben zufolge auf Antrag der Staatsanwaltschaft und nach Anhörung eines psychiatrischen Sachverständigen. Zuvor hatte die «Bild» darüber berichtet.

Einen Unterbringungsbefehl gibt es in der Regel, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass ein Verdächtiger zur Tatzeit aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig war. Dem Mann wird zweifacher Mord, zweifacher versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft hat er sich zunächst nicht zu den Vorwürfen geäußert. 

Der Afghane soll in einem Park der Stadt an der Landesgrenze zu Hessen am Mittwochmittag einen zweijährigen Jungen marokkanischer Herkunft und einen Deutschen (41) getötet haben – völlig unvermittelt und gezielt, wie Bayerns Innenminister Joachim Hermann (CSU) schilderte.

Zudem wurde ein zweijähriges Mädchen aus Syrien nach bisherigen Erkenntnissen dreimal im Halsbereich mit dem Küchenmesser verletzt. Ein 72-jähriger Mann erlitt nach Behördenangaben multiple Verletzungen im Thoraxbereich. Eine 59 Jahre alte Erzieherin brach sich in dem Tumult einen Arm. Die drei Schwerverletzten befinden sich nach wie vor in einem Krankenhaus. «Sie sind aber alle außer Lebensgefahr», sagte ein Polizeisprecher. 

Der Verdächtige ist 28 Jahre alt. Polizisten nahmen ihm kurz nach der Tat fest. Der Mann war Herrmann zufolge ausreisepflichtig. Anfang Dezember 2024 habe er gegenüber den Behörden schriftlich angekündigt, ausreisen zu wollen – es aber offensichtlich nicht getan. Nach Herrmanns Worten war der Mann «offensichtlich auch in psychiatrischer Behandlung». Ob seine Schuldfähigkeit bei der Tat vermindert gewesen sein könnte oder er tatsächlich schuldunfähig war, müssen die Ermittlungen zeigen. Die Polizei versucht unter anderem zu klären, ob der Afghane gezielt Kinder einer Kita-Gruppe angriff.

Mehrere Verfahren – auch wegen Gewalt

Bei Polizei und Justiz war der Mann wegen mehrerer Ermittlungsverfahren gegen ihn bekannt – auch wegen Gewaltdelikten. Wie eine Justizsprecherin mitteilte, erging am Amtsgericht Schweinfurt nach einer tätlichen Auseinandersetzung in einem Anker-Zentrum, also einer Aufnahmestelle für Asylbewerber, im März 2023 ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe gegen den Mann wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Einen weiteren Strafbefehl habe er vom Amtsgericht Aschaffenburg wegen Betrugs erhalten, weil er mit einem falschen Fahrschein erwischt worden war. 

Am Gericht in Schweinfurt ist darüber hinaus ein Verfahren anhängig wegen Sachbeschädigung in einem Anker-Zentrum im Januar 2024. Außerdem laufen den Angaben zufolge noch zwei Ermittlungsverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung. 

Randale auf Polizeirevier

Wie die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg mitteilte, war der Mann im Mai 2024 auf das Revier der Bundespolizei in Aschaffenburg gekommen und hatte zunächst um Hilfe gebeten. Doch dann habe er mit der flachen Hand «gegen eine Beamtin geschlagen». Als mehrere andere Beamte ihn daraufhin zu Boden brachten, soll er die Sicherung eines Waffenholsters bei einem der Polizisten gelöst haben, bevor ihm Hand- und Fußfesseln angelegt wurden. Drei Polizeibeamte wurden verletzt. Bei der Tat soll der Mann unter dem Einfluss von Cannabis gestanden haben.

Dieses Ermittlungsverfahrens sei noch nicht abgeschlossen, weil die Behörde die Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens beauftragt habe. Dieser Auftrag sei aber zunächst ausgesetzt worden, weil die Zentrale Ausländerbehörde der Staatsanwaltschaft mitgeteilt hatte, der Beschuldigte wolle freiwillig ausreisen.

Vorfall am Hauptbahnhof

Im Juni 2024 soll der Mann sich am Hauptbahnhof in Aschaffenburg vor zwei Polizeibeamten an einem Bahnsteig vollständig ausgezogen und einen Streugutbehälter beschädigt haben. Im August soll er in Alzenau randaliert und ein Auto beschädigt haben. Nachdem die Polizei eingetroffen war, soll er immer wieder seinen Kopf gegen den Boden geschlagen haben. Als er daraufhin in die Klinik gebracht wurde, soll er Rettungssanitäter und Polizeibeamten getreten haben.

In keinem der Verfahren seien die Voraussetzungen für einen Haftbefehl gegeben gewesen, teilte die Staatsanwaltschaft mit – auch nicht für eine strafrechtliche einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Ein weiteres Verfahren werde von der Amtsanwaltschaft Frankfurt geführt, teilte die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg mit. Außerdem geht die Aschaffenburger Behörde nun den Aussagen einer Zeugin nach, wonach der Mann eine Bewohnerin einer Flüchtlingsunterkunft in Alzenau mit einem Messer verletzt haben soll.

Mutmaßlicher Täter seit Dezember 2024 unter Betreuung

Wie die Sprecherin des Amtsgerichts Aschaffenburg weiter mitteilte, stand der Tatverdächtige dann seit dem 9. Dezember 2024 unter Betreuung, «da der Betroffene aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht in der Lage war, seine Angelegenheit rechtlich zu besorgen». Der Beschluss sollte für drei Jahre gelten. Zu einem vereinbarten Termin mit seiner Betreuerin sei er nicht erschienen. Zweimal – im Januar und im Mai 2024 – war er den Angaben zufolge von der Polizei in der Psychiatrie untergebracht worden.

Dass er trotz seiner Vorgeschichte nicht stationär aufgenommen und auch nicht abgeschoben worden ist, deutet zumindest auf ein massives Behördenversagen hin, das ebenfalls aufgearbeitet und geklärt werden sollte.

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