Prozess gegen Assange: Auslieferung an die USA vorerst gestoppt

  • POLITIK
  • März 26, 2024
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WikiLeaks-Gründer darf gegen einen Beschluss Großbritanniens über seine Auslieferung an die USA in Berufung gehen. Das entschied der britische High Court am Dienstag in London.

shutterstock/Karl Nesh

Der Berufungsantrag wurde in sechs von neun Punkten abgelehnt. Bei drei weiteren Punkten hängt die Entscheidung davon ab, ob die US-Regierung und der britische Innenminister entsprechende Garantien abgeben könnten.

Die Richter setzten den USA eine Frist von drei Wochen, um „auf zufriedenstellende Weise“ zu garantieren, dass Assange bei einem Verfahren in den USA unter dem Schutz der Gesetze zur Meinungsfreiheit stehe und dass ihm nicht die Todesstrafe drohe.

Assange ist wegen Spionage in 17 Fällen und dem Vorwurf des Computermissbrauchs angeklagt, weil er vor fast 15 Jahren auf seiner Enthüllungsplattform eine Reihe von geheimen US-Dokumenten veröffentlicht hat.

Während der Amtszeit von Präsident Donald Trump wurde die Anklage im Mai 2019 erweitert. Jeder der neuen Anklagepunkte sieht eine Höchststrafe von zehn Jahren vor – insgesamt also 175 Jahre.

Unter Berufung auf das Spionagegesetz wird Assange in den meisten Fällen die unbefugte Erlangung und Offenlegung von Informationen der Landesverteidigung vorgeworfen.

Assanges Unterstützer in Europa und den USA entgegnen, er sei ein durch den Ersten Verfassungszusatz geschützter Journalist, der das Fehlverhalten des US-Militärs im Irak und in Afghanistan aufgedeckt habe. Das liege im Interesse der Öffentlichkeit. Seine Strafverfolgung sei politisch motiviert und er könne in den USA keinen fairen Prozess bekommen.

Nach Ansicht der US-Regierung gehen aber Assanges Handlungen über den Journalismus hinaus. Er habe mit WikiLeaks vertrauliche Regierungsdokumente gestohlen und veröffentlicht und damit das Leben unschuldiger Menschen gefährdet.

Eine abschließende Entscheidung soll auf Grundlage einer weiteren Anhörung am 20. Mai gefällt werden.

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