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Wegen Nazi-Spruch: Höcke zu Geldstrafe verurteilt - Keine Folgen für Kandidatur bei Landtagswahl

Das Landesgericht Halle hat den AfD-Politiker Björn Höcke für einen Nazi-Spruch, den er in seine öffentliche Rede eingebaut hatte, zu einer Geldstrafe von 13.000 verurteilt. Höcke soll laut Urteil 100 Tagessätze je 130 Euro zahlen. Eine Freiheitsstrafe, die vom Staatsanwalt gefordert wurde, wäre aber „völlig überzogen gewesen“, urteilte das Gericht. 

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Bild: shutterstock/knipsdesign

Wie die Tageszeitung „Die Welt“ berichtet, zeigte sich das Gericht überzeugt, Höcke habe spontan entschieden, den Spruch zu verwenden – „nach dem Motto: Mal gucken, wie weit ich gehen kann“, sagte der Gerichtsvorsitzende Jan Stengel in der Gerichtsverkündung.

„Sie sind ein redegewandter, intelligenter Mann, der weiß, was er sagt“, sagte der Vorsitzende Richter vom Landgericht Halle, Jan Stengel, in der Urteilsbegründung. Der Deckmantel der Meinungsfreiheit sei von dem 52-Jährigen „stark strapaziert worden“. Thüringens AfD-Landeschef hatte den Vorwurf, wissentlich eine Parole der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet zu haben, hingegen bis zuletzt zurückgewiesen. „Ich bin tatsächlich völlig unschuldig“, betonte Höcke.

Direkte Folgen für Höckes Spitzenkandidatur bei der Landtagswahl in Thüringen am 1. September hat das Urteil nicht. Wäre Höcke zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden, hätte ihm die aktive und passive Wählbarkeit abgesprochen werden können. 

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