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Gruppenantrag zum AfD-Verbotsverfahren „frühestens Mitte November“ im Bundestag

Die Befürworter eines AfD-Verbots­verfahrens im Bundestag wollen den vorliegenden Gruppenantrag noch nicht in der laufenden Sitzungswoche einbringen. „Wir werden mindestens noch die nächste Sitzungswoche weitere Unterstützer-Unterschriften sammeln und dann einbringen“, sagte Initiator Marco Wanderwitz (CDU) dem Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND). Das wäre frühestens Mitte November. „Wir werden aber im Bundestag keinen Antrag zur Abstimmung stellen, der keine Chance auf eine parlamentarische Mehrheit hat“, stellte Wanderwitz klar.

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Bild: shutterstock/nitpicker

Bei einer Sitzung der Unionsfraktion am Dienstag hatte Wanderwitz nur wenig Unterstützung für den Antrag erhalten. Laut RND blieben die Befürworter einer Probeabstimmung deutlich in der Minderheit.

Der Gruppenantrag zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens war von einer 37-köpfigen fraktions­übergreifenden Gruppe von Abgeordneten initiiert worden mit dem Ziel, beim Bundesverfassungs­gericht ein Verfahren zum Verbot der AfD zu beantragen. Auch wenn eine parlamentarische Mehrheit für den Antrag noch lange nicht steht, hat die Initiative in dieser Woche eine neue Dynamik bekommen. Mehr als 860.000 Menschen haben die Forderung unterschrieben, ein AfD-Verbot zu prüfen. Diese Unterschriften nahmen die Initiatoren des Antrags am Dienstag entgegen.

Und Verfassungs­schutz­präsident Thomas Haldenwang kündigte diese Woche an, noch in diesem Jahr ein neues Gutachten über verfassungs­feindliche Bestrebungen in der AfD vorzulegen und über eine neue Einstufung zu entscheiden. Zurzeit wird die Partei als rechtsextremer Verdachtsfall beobachtet. Eine Hochstufung erscheint als das wahrscheinlichste Szenario.

 „Es gilt die Dynamik zu nutzen, die durch eine mögliche Neueinstufung der AfD als gesichert rechtsextrem durch das Bundesamt für Verfassungs­schutz entstehen würde“, sagte er Wanderwitz dem RND.

Zugleich geht die CDU-Fraktions­führung davon aus, dass bei der AfD „die Voraussetzungen eines Parteiverbots (noch) nicht erfüllt sind und die Verfassungs­schutz­ämter nicht über hinreichendes Beweis­material für ein Verbots­verfahren verfügen“. So heißt es in einem „Blitz-Briefing“ des Fraktions­vorsitzenden Friedrich Merz, aus dem die „Welt“ zitierte.

CDU-Chef Friedrich Merz begründete seine ablehnende Haltung zur Einleitung des Verbotsverfahrens damit, dass diese der AfD einen „Märtyrer­status“ für die nächste Bundestagswahl verschaffen würde.

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