Mit der überwiegenden Stimmenzahl der Ampel-Fraktionen sowie der AFD und des BSW hat der Bundestag am Freitag eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für eine Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylbewerber beschlossen. Dagegen stimmten die CDU/CSU und die Linke sowie eine Grünen-Abgeordnete.
Laut der Rechtsgrundlage sollen Geflüchtete und Asylbewerber künftig einen Teil der staatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt als Guthaben erhalten und nicht mehr als Bargeld. Damit soll unter anderem verhindert werden, dass Migranten Geld an Schlepper oder Familie und Freunde im Ausland überweisen.
„Mit der Bezahlkarte können Waren und Dienstleistungen des täglichen Lebens bezahlt werden, ebenso wie Lebensmittel im Supermarkt oder auch der Friseurbesuch oder die Fahrkarte am Automaten“, erläuterte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) den Sinn der Bezahlkarte. „Die Möglichkeit, Bargeld abzuheben, ist aber eingeschränkt unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalles und der Umstände vor Ort. Ein entscheidender Punkt für uns ist dabei, dass Überweisungen, Geldleistungen ins Ausland nicht mehr möglich sind.“
In dem Gesetz wird nun festgehalten, dass die Leistungsbehörden selbst entscheiden können, wie viel Bargeld die Karteninhaber innerhalb eines bestimmten Zeitraums abheben können. Damit werde „den individuellen Bedürfnissen und Umständen vor Ort“ Rechnung getragen.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) warnte davor, den Anteil des Bargelds für Geflüchtete zu gering zu halten, berichtet die Tageszeitung „Die Welt“. Geflüchtete stünden nicht selten unter dem Druck, Krankheitskosten der Familien im Herkunftsland mitzutragen oder schuldeten Schleusern Geld. Diese Drucksituation verschwinde nicht mit der Bezahlkarte und könne sich auch auf die Sicherheit der verbliebenen Familien in den Heimatländern auswirken, erklärte der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke. „Wenn hier nicht Maß und Mitte gehalten werden, besteht das Risiko, dass Geflüchtete versuchen werden, sich das nötige Geld über kriminelle Machenschaften zu besorgen.“
Die vorgeschlagene Rechtsgrundlage für die Bezahlkarte wurde sowohl von Abgeordneten der Union, als auch von Vertretern der AfD und der Linke kritisiert. Der CDU-Abgeordnete Kai Whittaker verurteilte das Vorhaben als unzureichend, da die Bargeld-Auszahlung nicht wie von der Union gefordert auf 50 Euro im Monat begrenzt werde, zudem fehle ein Vorrang für die Bezahlkarte. Sein Parteikollege Detlef Seif erklärte, die Karte sei kein Allheilmittel, könne aber dazu beitragen, dass weniger Asylbewerber innerhalb Europas nach Deutschland weiterzögen.
Die Linken-Abgeordnete Clara Bünger kritisierte eine „Entrechtung von Flüchtlingen“, die mit der Einführung der Karte entstehen würde. Die Kritik des AfD-Politikers Steffen Janich galt generell der Migrationspolitik der Ampel-Regierung. Für seine Partei gelte: „Unser Geld für unsere Bürger und nicht für die ganze Welt“, betonte er.