Ministerpräsidenten der Bundesländer verschieben Entscheidung über ÖRR-Finanzierung

Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben eine Entscheidung zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender verschoben. Im Dezember soll es weitere Beratungen geben, hieß es nach ihrem Treffen in Leipzig. Der Rundfunkbeitrag bleibt vorerst bei 18,36 Euro pro Monat.

shutterstock/AlexBuess

Die Länderchefs einigten zugleich auf umfangreiche Reformen für ARD und ZDF. Am Rande der Ministerpräsidentenkonferenz begrüßte der brandenburgische Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) die Verständigung auf die Rundfunkreform als «dringend erforderlich». 

Ziel der Reformpläne ist es, effizientere Strukturen zu schaffen und Kosten einzusparen. So soll die Zahl der Radioprogramme in der ARD sinken. Ebenso sollen demnach mehrere kleinere TV-Sender wegfallen, die klassisch im Fernsehen ihr Programm fortlaufend ausstrahlen.

Die offene Frage des künftigen Rundfunkbeitrags könnte allerdings vor dem Bundesverfassungsgericht landen, wenn ARD, ZDF und Deutschlandradio klagen. Denn die neue Beitragsperiode beginnt am 1. Januar 2025. Dann müsste der Rundfunkbeitrag, den Haushalte und Firmen zahlen, gemäß einer Experten-Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) von monatlich 18,36 Euro um 58 Cent auf 18,94 Euro steigen. Dahinter steht ein verfassungsrechtlich verbrieftes Verfahren. 

Länder wie Sachsen-Anhalt und Bayern sprachen sich immer wieder gegen eine Anhebung aus. In dieser Frage braucht es aber ein einstimmiges Votum. Weicht nur ein Regierungschef ab, kann eine Erhöhung nicht auf den Weg gebracht werden.

Die Gegner einer Erhöhung argumentierten, die Häuser hätten nicht genug getan, um sich selbst zu reformieren. Befürworter sagten, Reformen würden erst mit der Zeit für Einsparungen sorgen. Deshalb müsse man den Häusern das Beitragsplus zugestehen.

Damit die strukturellen Reformen greifen können, müssen noch alle Landtage zustimmen. Lehnt auch nur ein Landesparlament das Papier ab, können die Änderungen in den Staatsverträgen zum Rundfunk nicht in Kraft treten. Die Reform könnte nach früheren Länderangaben von Sommer 2025 an umgesetzt werden.

(red/dpa)

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